Gera. Altenburger Fenstersturz: Nach dem Tod einer Frau hat der Bundesgerichtshof den Fall ans Landgericht Gera zurückverwiesen.

Das Landgericht Gera muss sich am Mittwoch erneut mit dem Altenburger Fenstersturz beschäftigen. In dem Fall hatten zwei Männer eine Bekannte so schwer verletzt, dass sie an den Folgen verstorben ist. Anschließend warf einer von ihnen die Leiche aus dem Fenster, um das Verbrechen als Unfall zu tarnen. Inzwischen ist das Urteil gefallen.

Die erste Strafkammer des Landgerichtes Gera hatte den Angeklagten, der zuerst zugeschlagen und wohl anschließend die Frau aus dem Fenster geworfen hat, zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt verurteilt. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bestätigt.

Bundesrichter hatten Urteil aufgehoben

Dagegen hoben die Bundesrichter die Freiheitsstrafe von sieben Jahren gegen einen 57-jährigen Maurer auf und verwiesen den Fall zurück ans Landgericht. Das Gericht habe nicht ausführlich genug begründet, warum keine verminderte Schuldfähigkeit infrage kommt und warum eine Einweisung in die Entziehungsanstalt erfolgen soll.

Rechtskräftig bestätigt ist, dass beide Angeklagte sich bei der Frau für eine Anzeige rächen wollten. Diese hatte sie als Verdächtige für einen Einbruch in ihre Wohnung benannt. Bei einem gemeinsamen Trinkgelage in der Wohnung eines Nachbarn kam es zum Streit. Zuerst schlug der „Rummelboxer“ genannte, rechtskräftig Verurteilte die Frau zweimal vom Stuhl. Anschließend habe der nun noch Angeklagte sie mit Tritten unter anderem auf den Brustkorb traktiert, die todesursächlich waren.

Gutachter ändert Einschätzung zum Angeklagten

Ein Gutachter änderte seine Auffassung, wonach durch den Alkoholkonsum und seine dissoziale Persönlichkeitsstörung doch eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes in Betracht kommt. Er hatte zum Tatzeitpunkt bis zu 3,12 Promille Alkohol im Blut.

Der Angeklagte hat 14 Vorstrafen. Die schwerste, ein Raubüberfall, liegt aber schon fast 30 Jahre zurück. Aktuell sitzt er in Untersuchungshaft. Dieses Urteil hat das Gericht am Mittwochnachmittag verkündet.

Mann droht Sicherungsverwahrung: Missbrauch im Raum Saalfeld und Leipzig eingeräumt