Gera/Nimritz. Eine ehemalige Erzieherin und eine Mutter haben in der Causa Nimritz vor Gericht ausgesagt. Die Kinder sollen streng behandelt worden sein, ein Junge schrie, wenn er aufs Töpfchen sollte.

Am Ende der Gerichtsverhandlung am Montag gibt es Tränen. „Wir haben einen ganz normalen Kindergartenalltag, in dem gelobt, gelacht und auch mal geschimpft wird“, sagte eine Erzieherin in Gera vor Gericht. Sie sei entsetzt, dass eine Mutter gesagt habe, sie hätte ihre Tochter geschlagen oder dass Kindern auf dem Töpfchen die Hände zusammengebunden worden wären. „Keine von uns Erzieherinnen hat das gemacht.“ Das Ende der persönlichen Erklärung, in der sie Selbstzweifel mit Blick auf ihre weitere Arbeit äußert, kann sie nur noch mit tränenerstickter Stimme vorlesen. Auch ihre Kollegin zwei Stühle weiter muss sich Tränen aus den Augen wischen.

Die beiden Erzieherinnen, denen Kindeswohlgefährdung bei ihrer Arbeit vorgeworfen wird, klagen vor dem Verwaltungsgericht Gera zusammen mit der Gemeinde Nimritz (Saale-Orla-Kreis) gegen eine Anordnung des Bildungsministeriums. Darin wurde der Gemeinde untersagt, die beiden Frauen weiterhin als Erzieherinnen einzusetzen. Aus Solidarität mit dem Kindergarten und den Erzieherinnen haben sich mehrere Eltern auf dem Zuschauerrang einen Blumensticker angeheftet.

Nach früheren Zeugenaussagen sollen Kinder im Nimritzer „Zwergenland“ geschlagen, ihnen der Toilettengang verwehrt und ein Kind auf den Knien in den Flur geschleift worden sein. Am Montag schilderte eine Erzieherin, wie eine Kollegin ein Mädchen von hinten umklammert und ein anderes Kind aufgefordert habe: „Beiß zu, beiß richtig zu!“. Die Zeugin hatte selbst mehrere Monate in dem Kindergarten gearbeitet. Dieser Vorfall habe aber eine andere Mitarbeiterin betroffen als die beiden, mit deren Fall sich das Verwaltungsgericht befasst. Auch sei ihr negativ aufgefallen, dass Kinder nicht gelobt und Einjährige sehr streng behandelt worden seien, berichtete die Zeugin. So hätten sie wenig Raum bekommen, um mit Spielzeug zu experimentieren.

Die Mutter eines Jungen sagte vor Gericht, ihr Kind habe irgendwann angefangen zu schreien, wenn es aufs Töpfchen sollte. Auf Nachfrage habe ihr eine Freundin, die in der Kita arbeitete, erzählt, dass Kinder dort beim Töpfchengang mit den Ärmeln des Bodys fixiert würden. Konkret beobachtet habe sie dies bei ihrem Jungen aber nicht. Die Mutter hatte daraufhin geglaubt, ihr Sohn habe Ähnliches erlebt und sich sein Verhalten so erklärt. Zudem sei den Kindern der Umgang mit ihren Kuscheltieren untersagt worden, berichtete die Mutter. „Der Ton der Erzieherin war wie Bundeswehr.“ Sie habe ihren Sohn schließlich in einem anderen Kindergarten angemeldet.

Der Prozess soll am 29. November fortgesetzt werden. Dann hofft die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts, die Beweisaufnahme schließen zu können. Ob dann ein Urteil fällt, ist noch unklar. Das Ergebnis interessiert auch die Staatsanwaltschaft. Dort sind die Vorfälle bekannt und es werden weitere strafrechtliche Konsequenzen geprüft.

Das könnte Sie auch interessieren: