Saale Holzland. Wassermangel? Kein Problem. Im Saale-Holzland werden Bäche und Flüsse illegal angezapft, wo immer es geht.

Die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde staunten nicht schlecht, als sie im südlichen Saale-Holzland-Kreis bei einer Routinekontrolle von Gewässern auf ein Rohr stießen, das einzig und allein dem Zweck diente, Wasser aus dem Bach abzuleiten. Wohin genau, dies bekamen die Inspektoren erst durch aufwändige Recherchen heraus. Irgendwann musste ein Grundstücksbesitzer eine mehrere hundert Meter lange Rohrleitung verlegt haben, um den in seinem Garten befindlichen Teich beständig mit Bachwasser zu befüllen.

An einer anderen Stelle in einem Dorf wurden die Behördenmitarbeiter stutzig, als sie am Bachufer eine merkwürdige Anhäufung von Steinen entdeckten. Als sie die Steine beiseite geräumt hatten, entdeckten sie eine eingegrabene blaue Tonne, in der sich eine Pumpe nebst Schlauch befand, der im Bachlauf hing. „Die Kreativität von Garten- und Grundstückseigentümern, illegal und möglichst unentdeckt Wasser aus Bächen und Flüssen zu zapfen, ist gewaltig“, sagt Umweltamtsleiter Roy Tröbst vom Landratsamt Saale-Holzland.

Wie viele illegale Wasserentnahmestellen es im Landkreis gibt, kann man bei den Behörden nur schätzen. „Es dürften einige hundert sein“, heißt es.

Grundsätzlich ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern in Thüringen jedem Bürger gestattet, allerdings nur, wenn er dafür einen Schöpfeimer oder ein zum Schöpfen geeignetes Behältnis dafür verwendet. Einfach mal so eine Süffelpumpe in den Bach reinhängen, um genügend Wasser für die Rasensprenkler-Anlage oder für die Beete zu haben, geht nicht. „Eine über der Grenze des Gemeingebrauchs liegende Wasserentnahme bedarf einer Genehmigung der unteren Wasserbehörde“, stellt der Umweltamtsleiter klar. Eklatante Verstöße könnten mit mehreren 1000 Euro Bußgeld belegt werden, so die Warnung.

Nun geht es der Behörde nicht darum, Kleingärtner oder andere Grundstückseigentümer zu gängeln und ihnen das Wasser, dass im Bach vor ihrer Nase dahin plätschert, zu verwehren. „Würde sich jeder eine Genehmigung holen, die gerade einmal zwischen 50 bis 100 Euro kostet und zwischen 15 bis 20 Jahre Bestand haben kann, wüssten wir in Trockenzeiten wie im vergangenen Jahr, ab wann wir eine Allgemeinverfügung erlassen sollten, um die Gewässer vor dem Versiegen zu bewahren“, erklärt Sachbearbeiterin Regine Schulze von der unteren Wasserschutzbehörde. Beim jetzigen Zustand sei dies unmöglich. „Wir haben ja keinen Überblick.“ Mit einer Allgemeinverfügung soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Löschwasserversorgung aus Bächen oder Flüssen auch in überaus trockenen Zeiten sichergestellt werden kann.

Doch nicht nur die illegalen Wasserentnahmen bereiten den Mitarbeitern in der Wasserbehörde zunehmend Kopfschmerzen. „Wir stellen immer wieder fest, dass Uferböschungen gerade in dicht bebauten Gebieten völlig unfachmännisch mit Steinen, Eisenstangen und anderem Material befestigt werden. Hinzu kommt, dass gerade im Bereich von Kleingartenanlagen, durch die ein Fließgewässer führt, Strauchschnitt, starke Äste oder gemähtes Gras am Uferbereich entsorgt werden. Bei einem Hochwasser kann dieses Material weggespült und an anderer Stelle zu einer echten Gefahr werden, beispielsweise, wenn sich am Ufer gelagerte und weggeschwemmte Baumstämme oder starke Äste an Brücken verfangen“, sagt Schulze.

Ihr Appell: Erstens die Uferböschungen auf einer Breite von 5 Metern beidseits von Material frei halten und zudem nicht jede weggebrochene Böschung mit Fremdstoffen reparieren. „Das Wasser sucht sich am Ende ja doch immer seinen Weg.“