Sondershausen. Sondershausens Stadtrat beschließt eine neue Hundesteuersatzung, die Steuerbeträge bleiben unberührt.

Eine neue Hundesteuersatzung hat der Sondershäuser Stadtrat beschlossen. Für Hundebesitzer wird sich allerdings nicht viel ändern, vor allem nicht die Höhe der Steuer. Die Neufassung sei vor allem notwendig, um die Satzung an aktuelle Thüringer Gesetze und Datenschutzbestimmungen anzupassen.

So wurde im vergangenen Jahr die Rasseliste für gefährliche Hunde abgeschafft, bei der ein Hund als gefährlich galt, sofern er einer bestimmten Rasse angehörte. Für die Einstufung als gefährlicher Hund ist nun das Wesen des Hundes das Kriterium. Für gefährliche Hunde wird laut Sondershäuser Satzung eine höhere Steuer fällig.

Erweitert wurde zudem der Paragraf, der Ordnungswidrigkeiten regelt. Zuwiderhandlungen werden nun definiert, beispielsweise dass Hunde außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes nicht ohne gültige, sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen dürfen. Mit bis zu 5000 Euro könnten Verstöße geahndet werden. hel