Nordhausen. Aktuell kursiert in den sozialen Medien eine Falschmeldung, wonach der Anspruch auf Kinderzuschlag nicht vom Einkommen abhängig sei. Die Arbeitsagentur in Nordhausen klärt auf.

In den sozialen Medien verbreitetet sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Davor hat jetzt die Arbeitsagentur in Nordhausen gewarnt. Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 1. Januar zwar aufgehoben, heißt es in der Presseerklärung der Behörde. Wenn die Eltern aber mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht. Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen.

Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, können Interessierte einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden, rät die Agentur. Dort können Nutzer den Kinderzuschlag auch direkt online beantragen. Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld finden sich im Internet auch unter www.familienkasse.de.

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