Der Deutsche Jagdverband nannte den Beschluss „einen ersten Schritt in die richtige Richtung“, es müssten aber weitere Schritte folgen.

Wölfe können künftig nach Angriffen auf Nutztiere leichter abgeschossen werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer neuen Regelung zu, die den Abschuss auch dann erlaubt, wenn nicht klar ist, welches Raubtier genau etwa Schafe gerissen hat - und zwar so lange, bis es keine weiteren Schäden mehr gibt. Das Naturschutzgesetz wird zudem so umformuliert, dass auch Schäden bei Hobbytierhaltern die Jagd auf Wölfe rechtfertigen. Es bleibt aber dabei, dass jeder Abschuss einzeln genehmigt werden muss, denn Wölfe sind in Deutschland streng geschützt.

Erst am Donnerstag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage gegen einen Jäger erhob. Er soll vor mehr als einem Jahr in Brandenburg einen Wolf erschossen haben. In Brandenburg ist der Wolf seit vielen Jahren wieder heimisch.

Über den Kompromiss zum Umgang mit Wölfen hatte die große Koalition lange gestritten. Vor allem Unionspolitiker pochten darauf, auch den vorsorglichen Abschuss zu ermöglichen, wenn noch kein Schaden entstanden ist. Seit der Jahrtausendwende gibt es wieder Wölfe in Deutschland, die sich ausbreiten und in manchen Regionen stark vermehren. Das Füttern und Anlocken von Wölfen wird nun ausdrücklich verboten und der Abschuss von Mischlingen aus Wölfen und Hunden in der freien Natur erlaubt.

Der Deutsche Jagdverband nannte den Beschluss „einen ersten Schritt in die richtige Richtung“, es müssten aber weitere Schritte folgen. Der Verband fordert unter anderem „Wolfausschlussareale“, also wolfsfreie Zonen, auf Deichen oder in urbanen Gebieten.

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