Erfurt. Ein Kind wird geboren. Unmittelbar nach der Geburt soll das Baby komplett in ein Tuch gehüllt in Gotha auf einem Balkon abgelegt worden sein. Nun steht die Mutter vor Gericht.

Eine Frau gebärt in Gotha ein Kind allein in ihrer Wohnung und lässt das Baby auf ihrem Balkon liegen, später kommt das Neugeborene schwer unterkühlt ins Krankenhaus – das hat die Staatsanwaltschaft einer heute 40 Jahre alten Frau vor dem Landgericht Erfurt vorgeworfen. Die Beschuldigte aber habe eine Form der Schizophrenie, sagte die Staatsanwältin am Montag zum Verfahrensbeginn. Daher habe sie im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Im Verfahren soll geklärt werden, ob die Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit ist und daher in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden soll.

Die Frau soll den Jungen im Juli 2019 allein in ihrer Wohnung zur Welt gebracht haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sei eine Nachbarin durch das Weinen des Babys auf das auf dem Balkon abgelegte Neugeborene aufmerksam geworden sein. Das Baby sei dann ins Krankenhaus gebracht worden. Dort stellten die Mediziner fest, dass das Kind stark unterkühlt war und einen Infekt hatte. Das Kind sei durch die Unterversorgung in konkrete Lebensgefahr geraten, das habe die Mutter billigend in Kauf genommen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten daher unter anderem versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung. Das Kind lebt in einer Adoptivfamilie, sagte die Mutter der Beschuldigten, die als Zeugin aussagte. Zudem geht es in dem Verfahren unter anderem um Diebstahl, Schwarzfahren, Fahren ohne Führerschein, Widerstand gegen Vollzugsbeamte.

Beschuldigte erscheint wirr

Die Beschuldigte war zunächst nicht zum Verfahrensbeginn erschienen. Die Polizei musste die Frau ins Gericht bringen. Dort beantwortete die Frau einige Fragen, machte aber einen wirren Eindruck. Auch zwei Sachverständige nahmen an dem Verfahren teil, die sich ein Bild von der Verfassung der Frau machen sollten. Immer wieder unterbrach die Beschuldigte die Verfahrensbeteiligten. Der Vorsitzende Richter, Markus von Hagen, musste die Frau häufig ermahnen. Das Baby sei ein Wunschkind, betonte die Frau. Die Beschuldigte sprach immer wieder von ihrem geliebten Kind“, von einem „kleinen Fehler“. Sie wies die Vorwürfe zurück. Zur Entbindung sei es Sommer und warm gewesen, sie habe das Baby fünf Minuten auf dem Balkon gelassen, sagte sie zu verschiedenen Gelegenheiten.

Nachbarin: Baby lag wie ein Bündel auf dem Balkon

Ein anderes Bild ergab sich aus den Aussagen der Nachbarin und deren Sohn. Sie habe an dem Tag schon früh am Morgen ein eigenartiges Geräusch gehört, das sie zunächst mit Katzenbabys in Verbindung gebracht habe, so die Nachbarin. Als sie dann nach mehreren Stunden von der Arbeit zurückgekommen sei, sei das Geräusch noch da gewesen und auch am Abend habe sie gemeinsam mit ihrem Sohn noch das Geräusch gehört.

Dieses schien vom Balkon der Beschuldigten zu kommen, sodass sie und ihr Sohn schließlich über die Brüstung auf diesen schauten. Dort habe sie ein Bündel in Form eines Babys liegen sehen. Die beiden hatten daraufhin die Polizei alarmiert.

Mutter der Beschuldigten: Tochter ist krank

Die Mutter der Frau beschrieb, wie sich die psychische Verfassung ihrer Tochter seit dem frühen Teenager-Alter zunehmend verschlechtert habe und sie regelmäßig auch stationär behandelt worden sei. Medikamente hätten ihr geholfen, doch die Tochter habe irgendwann aufgehört, diese zu nehmen. Von der Schwangerschaft ihrer Tochter habe sie nichts gewusst. Ihre Tochter beschrieb die Frau als kinderlieb. Zum Zeitpunkt der Entbindung habe sie einen Freund gehabt, ein ordentlicher junger Mann. Sie versuche Kontakt zu ihrem Enkel zu haben, doch das sei schwierig, sagte die Frau unter Tränen. Das Verfahren soll am 1. März fortgesetzt werden.