Gera-Zwötzen. Detlev Kopp hat gestern als Debschwitzer den Ortsteilbürgermeister und Ortsteilrat von Zwötzen nicht mitgewählt

Auch wenn er in der Zwötzener Straße wohnt, ist er kein Zwötzener. Das schrieb gestern Detlev Kopp an unsere Redaktion, nachdem ihm im Wahllokal 62 im Kindergarten „Spatzennest“ in der Ruckdeschelstraße die Stimmzettel für die Zwötzener Ortsteilbürgermeisterwahl und auch für den Ortsteilrat vorgelegt worden waren. „Ich habe beide zurückgegeben“, sagt der 62-Jährige später am Telefon.

Von der „kleinen Unregelmäßigkeit“, so Kopp, habe er andere in seiner Straße im Wahllokal nicht überzeugen können. Dabei habe er es mit dem Grundbuchauszug Schwarz auf Weiß. Die Zwötzener Straße liegt in der Flur Debschwitz. Als Beweis führt er außerdem den Namen der Kleingartenanlage an, die Neu-Debschwitz heißt und auch die Fassadengestaltung am Nachbarhaus dokumentiert eindeutig: Hier ist Neu-Debschwitz. Manfred Kaniß, der stellvertretende Geraer Wahlleiter, schaute gestern noch einmal in der amtlichen Wahlbekanntmachung vom 3. Mai nach. Die Zwötzener Straße gehört zu Zwötzen. Folglich darf der Wähler auch Ortsteilrat und Ortsteilbürgermeister wählen.

Die Aufklärung hat Uwe Lehmann parat. Er ist Vorsitzender des Geschichtsvereins Zwötzen. „Historisch hat der Mann völlig recht. Die Straße ist Debschwitzer Flur. Aber seit der Bildung des Ortsteiles im Jahr 2014 gehört die Zwötzener Straße zum Ortsteil Zwötzen“, sagt er.