Schleiz. Bootsbesitzer im Kreis Saale-Orla müssen dieses Jahr einen Hinweis unterschreiben, um mit ihren Sportmotorbooten über das Wasser fahren zu können.

Das Landratsamt Saale-Orla geht in diesem Jahr beim Kassieren der Gebühren für die Jahreszulassungen von Sportmotorbooten auf Nummer sicher: Sollte das Wasser in den Stauseen nicht reichen, haftet dafür nicht die Kreisverwaltung.

Jeder Sportbootbesitzer, der in diesem Jahr seine Jahreszulassung verlängert beziehungsweise erwirbt, muss dazu eine Erklärung unterschreiben. Darin steht: „Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat heute ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über den Wasserstand der Stauseen im Jahr 2019 keine Aussage seitens des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis getroffen werden kann.“

Ärger von Bootsbesitzern im vergangenen Jahr aufgrund Niedrigpegel

Informiert wird darüber hinaus, dass es vonseiten des Unternehmens Vattenfall die Information gebe, wonach in diesem Jahr nach dem Niedrigpegel bis zum Februar „ein Wiedereinstau bis zu den jeweils geltenden Hochwasserschutzräumen vorgesehen“ sei, wobei „die Bewirtschaftung der Saaletalsperren und die Wasserabgabe aus dem Saaletalsperrensystem entsprechend den behördlichen Vorgaben in Abhängigkeit von Witterung und Niederschlägen im Einzugsgebiet sowie in Abstimmung mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena erfolgt.“

Ausdrücklich heißt es: „Eine Rückerstattung der gezahlten Jahreszulassungsgebühr 2019 ist nicht möglich.“ Damit reagiert die Kreisverwaltung auf den Ärger im vorigen Jahr, als zahlreiche Bootsbesitzer zwar ihre Jahresgebühr entrichtet hatten, aufgrund des Niedrigpegels aber ihre Boote gar nicht einsetzen konnten. Eine Rückzahlung der Gebühren hatte die Kreisverwaltung bereits da abgelehnt.