Gera. Welche Wege es gibt, für den Ernstfall vorzusorgen, beantworten Experten von der Notarkammer Thüringen.

Es kann jeden treffen: Durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit ist man nicht mehr in der Lage, selbst über sein Leben zu bestimmen. Wer regelt dann die Vermögensangelegenheiten? Wer verhandelt mit Banken, Institutionen und Behörden? Wie soll die ärztliche Behandlung aussehen? Es gibt verschiedene Varianten, für diesen Ernstfall vorzusorgen. Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Anne Wiegleb, Michael Werner und Diane Dotterweich von der Notarkammer Thüringen:

Wir wollen als Ehepaar Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufsetzen. Müssen wir bei gegenseitiger Einsetzung jeder eine eigene Vollmacht erstellen?

Nein. Sie können das auch in einem Dokument erledigen. Allerdings muss immer deutlich sein, dass die einzelnen Punkte dem Willen beider entsprechen, indem Sie beispielsweise nicht von „ich“ sprechen, sondern immer von wir. Und am Ende beide unterschreiben.

In manchen Fällen ist es günstiger, getrennte Vollmachten zu erstellen, da der Vollmachtgeber hier besser durch Missbrauch geschützt ist.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden oder kann ich diese selbst aufsetzen?

Jeder kann seine Vollmacht selbst schreiben, diese muss auch unterschrieben sein. Hier kommt es aber regelmäßig zu Fehlern und Ungenauigkeiten. Auch aus dem Internet sind viele Formulare wenig praxistauglich und führen beim Ausfüllen ohne fachliche Beratung zu Widersprüchen. Eine privatschriftliche Erklärung ist wirksam, aber für Grundstücks- und Bankgeschäfte nicht ausreichend. Vollmachten für diese Zwecke müssen durch einen Notar zumindest beglaubigt sein. Unabhängig davon wird bei der privaten Vollmacht oft bezweifelt, ob die Unterschrift echt ist, der Unterzeichnende geschäftsfähig war und den Inhalt der Erklärung verstanden hat. Mit der Beurkundung durch einen Notar werden diese Zweifel ausgeräumt.

Ich bin alleinstehend und nicht mehr so leistungsfähig. Leider habe ich im Bekanntenkreis niemanden, den ich als Betreuer einsetzen würde. Was kann ich dafür tun, dass mich im Falle eines Schlaganfalls kein fremder, gar unseriöser Mensch betreut?

Wenn Sie die gesetzliche Betreuung vermeiden wollen, sollten Sie doch noch versuchen, eine Vertrauensperson zu finden. Beispielsweise können sie sich an einen ansässigen Betreuungsverein wenden und dessen Mitarbeiter kennenlernen. Es gibt auch selbstständige Berufsbetreuer, zu denen Sie Vertrauen aufbauen können. Hier sollten Sie überlegen, ob Sie die Person statt in eine Vorsorgevollmacht in eine Betreuungsverfügung eintragen. Dieser wird wie auch der vom Amtsgericht bestimmte Betreuer durch das Betreuungsgericht regelmäßig kontrolliert.

Muss ich die Vollmacht noch einmal aufsetzen, wenn sich meine persönlichen Angaben wie Namen oder Wohnort geändert haben?

Nein, das müssen Sie nicht. Grundsätzlich dienen die persönlichen Angaben lediglich der Identifikation bei Errichtung der Vollmacht. Bei Bedarf könnten Sie über die Meldebescheinigung belegen, dass Sie der Unterzeichner oder Bevollmächtigte sind.

Warum benötige ich eine Vorsorgevollmacht? Werden meine Kinder oder mein Mann nicht automatisch für die Betreuung eingesetzt?

Können Volljährige ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst besorgen, muss ein Dritter für sie handeln. Da weder Ehegatten noch Kinder gesetzlich zur Vertretung berechtigt sind, können diese nur handeln, wenn ihnen vor Eintritt der Handlungsunfähigkeit eine Vollmacht erteilt wurde. Wollen Sie also die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden, sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bestimmen, die zur Vertretung in allen Angelegenheiten berechtigt ist. Sie können auch mehrere Vertrauenspersonen benennen, die Ihre vermögensbezogenen und persönlichen Angelegenheiten für Sie regeln.

Ich möchte in meiner Vorsorgevollmacht meinen Mann als ersten Bevollmächtigten einsetzen, danach meine beiden Kinder. Muss ich für jeden eine extra Vollmacht ausfertigen oder kann ich alle in eine Vollmacht schreiben? Und müssen dann alle unterschreiben, also auch anwesend sein?

Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht von einem Notar aufsetzen lassen, können Sie in Ihre Vollmacht alle Personen aufnehmen. Dabei empfehlenswert ist es, dass die drei Bevollmächtigten einzeln handeln können, aber ohne eine Rangfolge zu bestimmen. Das ist zum Beispiel günstig, wenn eine schnelle Entscheidung getroffen werden muss und einer von ihnen zu dem Zeitpunkt verreist ist oder an einem anderen Ort wohnt. Man kann natürlich auch für jeden Bevollmächtigten eine Einzelvollmacht erteilen. In den Vollmachten können die Bevollmächtigten auch jeweils mit unterschiedlichen Aufgaben betraut werden; beispielsweise soll einer bei gesundheitlichen Fragen handeln, der andere zum Beispiel das Vermögensrechtliche regeln.

Hat der Bevollmächtigte mit meiner Vorsorgevollmacht Zugriff auf mein Konto?

Das ist nicht leicht zu beantworten. Banken lehnen eine bloße privatschriftliche Vollmacht ab, selbst wenn mit dem Guthaben dem erkrankten Kunden geholfen werden soll. Dagegen kann man sich nur schützen, indem man rechtzeitig – also im Vollbesitz seiner Kräfte – dem Bevollmächtigten Kontovollmacht – entweder von der entsprechenden Bank oder notariell – einräumt. Das setzt natürlich großes Vertrauen voraus.

Wozu benötige ich eine Vorsorgevollmacht, wenn ich bereits eine Patientenverfügung habe?

Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung regeln unterschiedliche Sachverhalte. Während die Patientenverfügung nur auf einen Ausschnitt Ihres Lebens vor dem Tod, insbesondere in Würde zu sterben, ausgerichtet ist, soll eine Vorsorgevollmacht Ihnen und Ihren Angehörigen zu Lebzeiten helfen, alle notwendigen Dinge, insbesondere rechtlichen und Vermögensangelegenheiten, zu regeln für den Fall, dass Sie, aus welchem Grund auch immer, verhindert sind.

Was muss ich bei der Errichtung einer Patientenverfügung beachten?

Die Patientenverfügung nimmt insoweit Erklärungen vorweg, die Sie bei Bewusstsein unmittelbar gegenüber dem Arzt abgeben könnten. Mit dieser Verfügung legen Sie für bestimmte medizinische Situationen fest, was Ärzte tun und was sie lassen sollen. Achten Sie darauf, die Situationen, in denen die Patientenverfügung zum Tragen kommen soll, so konkret wie möglich zu beschreiben. Hierfür bietet sich die Konkretisierung anhand von Beispielen (Krankheitsbilder) an. Art und Umfang der zulässigen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen sind aufzuführen, gegebenenfalls unterschiedlich nach den konkreten Situationen.Wer eine Patientenverfügung verfasst, muss sich zwangsläufig sehr intensiv mit Fragen wie diesen auseinandersetzen: lebenserhaltende Maßnahmen, Behandlung von Schmerzen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung und künstliche Beatmung. Viele Menschen verfügen, dass im Falle eines Zustands ohne Aussicht auf Besserung keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht werden, sondern lediglich schmerzlindernde Behandlungen erfolgen sollen. Darüber hinaus sollte über die eigenen Vorstellungen mit Vorsorgebevollmächtigten und nahen Angehörigen gesprochen werden, um Ihre Vorstellungen auch dann ermitteln zu können, wenn die Patientenverfügung nicht direkt greift.

Meine Patientenverfügung habe ich vor 15 Jahren aufsetzen lassen. Muss diese oder die Vorsorgevollmacht erneuert werden?

Grundsätzlich müssen die Erklärungen nicht erneuert werden, es sei denn, sie sind ausnahmsweise befristet. Eine inhaltliche Überprüfung von Zeit zu Zeit empfiehlt sich natürlich dennoch, insbesondere dahingehend, ob das Vertrauen zu den bevollmächtigten Personen noch besteht oder möglicherweise den rechtlichen Vorschriften angepasst werden müssen.