Berlin. Darf man an einem Feiertag den Rasen mähen und Wäsche waschen? Wir erklären, was verboten ist – und ob es ein stiller Feiertag ist.

  • An Feiertagen ist in Deutschland einiges verboten – auch an Pfingsten
  • Ist Wäsche waschen erlaubt? Ist Rasenmähen verboten?
  • Hier finden Sie eine Liste mit Tätigkeiten, die an Feiertagen verboten und erlaubt sind

Für die einen sind sie Tage der Besinnung oder der Religion, für die anderen einfach arbeitsfrei: Feiertage. Mitunter scheint es in letzterem Fall praktisch, an Ostern, Pfingsten oder dem 3. Oktober Arbeiten im Haus oder Garten zu erledigen, die schon lange anstehen. Endlich wäre einmal Zeit, den Rasen zu mähen, das Auto zu waschen oder die Fenster zu putzen. Aber ist das an Feiertagen überhaupt erlaubt?

Feiertag ist nicht gleich Feiertag

Ganz pauschal lässt sich die Frage, was an Feiertagen erlaubt und was verboten ist, nicht beantworten. Denn es gibt in Deutschland normale und stille Feiertage, zwischen denen unterschieden werden muss. Zudem gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Feiertagsgesetze.

Auf das Rasenmähen sollten Gärtner an Feiertagen verzichten.
Auf das Rasenmähen sollten Gärtner an Feiertagen verzichten. © WAZ FotoPool / Ingo Otto | Ingo Otto

Für gewöhnliche Feiertage, zu denen etwa, Pfingsten, der 1. Mai und der 3. Oktober gehören, lässt sich dennoch vereinfacht sagen:

  • Alle Arbeiten, die öffentlich bemerkt werden können und die Ruhe des Tages stören, sind verboten.
  • Seinen Rasen sollte man an Feiertagen also nicht mähen, allein die Lautstärke könnte zu Ärger führen.
  • Wer dagegen nur ein bisschen Unkraut im Garten entfernt, wird vermutlich keine Probleme bekommen.
  • Auch Wäschewaschen sollte demzufolge unproblematisch sein.
  • Den Gehweg vor dem Haus zu fegen ist wiederum tabu – schließlich gehört der nicht zum eigenen Grundstück.

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Feiertage: Arbeiten in der eigenen Wohnung sind erlaubt

Innerhalb seiner eigenen Wohnung kann man dagegen weitgehend tun, was man möchte – solange man durch die Lautstärke nicht die Nachbarn stört. Größere Renovierungen mit erhöhtem Lärmpegel fallen daher flach. Kleinere Arbeiten wie Putzen oder auch Streichen sollten dagegen kein Problem sein. Die Regelungen für Feiertage gelten übrigens auch an Sonntagen. Zusammengefasst gilt:

  • Öffentliche und vor allem laute Arbeiten sind an Feiertagen verboten.
  • Kleinere Arbeiten auf dem eigenen Grundstück, etwa Unkraut entfernen oder Blumen gießen, sind meist kein Problem.
  • Tätigkeiten innerhalb der eigenen Wohnung sind erlaubt, solange sie nicht zu laut sind. Dazu gehört auch Wasche wäschen. Anders kann es dagegen aussehen, wenn sich die Waschmaschine in einem Gemeinschaftsraum befindet.

Dass tatsächlich Strafen für feiertägliche Arbeiten verhängt werden, ist allerdings selten. Meist belassen es Polizei und Ordnungsamt bei einer Verwarnung. Im Zweifelsfall sind aber – je nach Bundesland – Strafen im vierstelligen Bereich möglich.

Stille Feiertage: Besonders strenge Regeln in einigen Bundesländern

Deutlich strenger sind die Regeln an den sogenannten stillen Feiertagen. Allerdings unterscheidet sich nach Bundesland, was an diesen Tagen verboten ist – und ganz grundsätzlich, was als stiller Feiertag gilt. Besonders strenge Regelungen gelten etwa an Karfreitag und Allerheiligen in NRW und Bayern. Dort sind fast alle öffentlichen Veranstaltungen verboten. Zudem sind auch die Möglichkeiten, Arbeiten zu erledigen, stark eingeschränkt. Auf alle sichtbaren Tätigkeiten, etwa im Garten, sollten Sie verzichten. (nfz)