Keineswegs kann man es „kurios“ nennen, wenn ein Parkplatz zunächst gebaut wird und danach erst der Bauausschuss entscheiden soll, ob das auch genehmigungsfähig ist. Im Fall ...

Keineswegs kann man es „kurios“ nennen, wenn ein Parkplatz zunächst gebaut wird und danach erst der Bauausschuss entscheiden soll, ob das auch genehmigungsfähig ist. Im Fall einer neuen Parkfläche an den Thüringen-Kliniken liegt eine Genehmigungsfähigkeit objektiv nicht vor. Der Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld, das höchstes Stadtplanungsinstrument, sieht anstelle einer Parkfläche eine Grünfläche vor. Während ein großes gelbes Banner am Krankenhaus-Parkhaus für die Vermietung von Stellplätzen zu 30 Euro im Monat wirbt, wurden ohne Genehmigung Billigparkplätze für die Klinikmitarbeiter auf Grünflächen geschaffen. Das Beispiel zeigt, dass das Baurecht in Saalfeld nicht gleichmäßig angewendet wird. Auch Stadtplanungsdefizite werden offenbar: So hätte das Parkhaus von vornherein eine Besucher-, Patienten- und auch Mitarbeiter-Lösung sein müssen. Jetzt steht der Bauausschuss vor der Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder er gibt nachträglich sein Okay. Dann legalisiert er, was zur Bauzeit Unrecht war. Das wäre ein Affront gegen das Recht und den selbst beschlossenen Flächennutzungsplan, der dann nahezu offiziell nur noch Vorschlagscharakter hat. Oder er versagt das gemeindliche Einvernehmen und ebnet somit in der Konsequenz den Weg zum Rückbau. Dann stehen ihnen die Klinikmitarbeiter auf den Füßen, die völlig zurecht eine Parkmöglichkeit fordern. Kurios? Wohl nicht!