Martin Debes über die mühsame Rückkehr ins Leben.

Das unfröhliche Corona-Rechnen geht so: Ist die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region für fünf Werktage durchgängig unter 100, können am übernächsten Tag die Jeansläden, Biergärten oder Campingplätze öffnen – ohne Ausgangssperre und mit gelockerten Kontaktbeschränkungen.

Corona-Blog: Infektionslage in Thüringen entspannt sich – Autokorso gegen Corona-Regeln

Aber Vorsicht, der Wert darf zwischendurch nicht bei, sagen wir mal, 100,2 liegen. Denn dann beginnt das Zählen wieder von vorne.

Doch selbst wenn alles gut geht: Dass Pfingsten in Erfurt, Weimar oder Jena halbwegs entspannt verläuft, dürfte die Landesverordnung verhindern. Denn ohne negatives Testergebnis, eine mindestens zwei Wochen alte Zweitimpfung oder die Genesenen-Bescheinigung bleibt das Geschäft für Sie zu. Und ohne Termin der Biergarten.

Was für ein bürokratischer Unfug. Er begann damit, als Ende März die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin zusammensaßen und darüber stritten, wie die dritte Corona-Welle zu brechen sei. Anstatt sich auf einen kurzen, harten, wirksamen Lockdown zu einigen, wurde erst die bizarre Osterruhe erfunden und dann wieder gestoppt – und schließlich die Bundesnotbremse eingeführt.

Das Gesetz hat, jenseits des Eingriffs in die Länderhoheit, etliche Konstruktionsfehler. Es konzentriert sich nur auf die Inzidenzen. Es unterscheidet nicht ausreichend zwischen geschlossenen Räumen und Außenbereich. Und es ist – siehe die Inzidenz 165 für Schulen – in Teilen unlogisch.

Gewiss, es fehlen noch zwei Monate Impfen, um leise von Herdenimmunität sprechen zu können. Doch der Mangel an nachvollziehbaren Regeln hat auch bei jenen, die das Präventionsziel immer mittrugen, viel Vertrauen gekostet.

Die Landesregierung sollte zumindest das tun, was sie noch darf – und ihre Verordnung rasch an die Realität anpassen.