Fabian Klaus über die Bedrohung der Justiz in Thüringen.

Kennen Sie den Fall des Fußballspielers Christoph Metzelder? Der ist jüngst von einer Richterin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – wegen Besitzes und Weitergabe von Kinderpornografie. Ein ekelhaftes Verbrechen. Die Richterin in diesem Verfahren urteilte: zehn Monate auf Bewährung. Viel zu lasch wäre eine Idee, auf die man durchaus kommen kann. Die Richterin aber hat ihren Schuldspruch unabhängig getroffen – nach bestem Wissen und Gewissen. Darauf darf man vertrauen. Nicht nur in diesem Fall.

Die Erfurter Staatsanwaltschaft hat unabhängig und nach bestem Wissen entschieden, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Weimarer Familienrichter einleitet, der mittels Beschluss die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte. Übrigens: Auch den darauf folgenden Durchsuchungsbeschluss bei diesem Richter hat ein unabhängiger Richter unterschrieben. Eine Beschwerde dagegen wird wiederum ein unabhängiger Richter prüfen.

Ein Ermittlungsverfahren ist übrigens nicht gleichbedeutend mit einer Anklage und schon gar nicht mit einem Urteil. Davor stehen noch ein paar unabhängige Richter, die darüber zu befinden haben. Bei „Querdenkern“ wird dennoch Stimmung gegen die Ermittlungen gemacht. Waren deren Anwälte etwa Kreide holen, als das im Studium erklärt wurde?

Die den Untergang des Rechtsstaates heraufbeschwören sind es, die ihn mit Füßen treten – wenn sie unabhängig getroffene Entscheidungen nicht akzeptieren, Rechtswege ignorieren und richterlich verfügte Verbote ausblenden.

Wer Justizbehörden bedroht, ihnen unbelegt Willkür vorwirft und den Untergang eines funktionierenden Rechtsstaates herbeifantasiert, ist die größte Bedrohung für genau diesen Rechtsstaat. Die gute Nachricht: Der Rechtsweg bleibt offen.

Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Ermittlungen zu Weimarer Richter "massiv unter Druck gesetzt"