Elmar Otto über Härtefälle bei Straßenbaubeiträgen.

Als die Straßenausbaubeiträge in Thüringen rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft wurden, glaubten viele ein jahrelanges Streitthema sei damit endlich abgeräumt. Inzwischen müssen auch die größten Optimisten feststellen, dass das nicht der Fall ist.

Die Auseinandersetzung in der Koalition geht weiter. An der neuen Konfliktlinie stehen sich zwei Lager unversöhnlich gegenüberstehen: Die SPD, die sich gegen eine Härtefallregelung sträubt. Und die Linke, die in ihr einen Beitrag für mehr Gerechtigkeit sieht. Der kleinste Partner im Bunde, die Grünen, halten sich vornehm raus.

Dabei müssten sich alle drei eigentlich gut an den Landtagsbeschluss der vergangenen Legislatur erinnern. Es war der Auftrag an das sozialdemokratisch geführte Innenministerium, bis zum 30. Juni 2020 einen Bericht vorzulegen, wie es sich eine Härtefallregelung vorstellt. Die Expertise zu verzögern, kann unterschiedliche Gründe haben: Entweder hat das Innenressort (unter anderem pandemiebedingt) dafür noch keine Zeit gefunden. Das wäre tragisch, aber nachvollziehbar. Oder es fehlt das Gespür für die Sorgen der Bürger. Das wäre tragisch, aber dumm.

Ein Blick nach Bayern zeigt, wie es gehen könnte. Dort wurden bis zum Stichtag etwa 14.000 Härtefallanträge gestellt. Wird diese Zahl in Relation zum viel kleineren Thüringen gestellt, könnten hier rund 2500 Anträgen eintrudeln. Auch wenn man nie spendabel mit Steuergeld umgehen sollte, dürfte sich die Belastung für den Landeshaushalt also in Grenzen halten und tatsächlich im einstelligen Millionenbereich liegen.

Das Geld wäre gut angelegt und würde all jene Bürger mit schmalem Geldbeutel beruhigen, die sich vor hohen Forderungen fürchten. Immerhin sind trotz abgeschaffter Straßenbeiträge Rückforderungen bis in die 90er Jahre hinein möglich, sollte eine Gemeinde lange Zeit keine Satzung gehabt haben.

Doch welche Regelung auch immer zum Zug kommen wird, zur Wahrheit gehört: Eine hundertprozentige Gerechtigkeit wird es nie geben.