Fabian Klaus über das umstrittene Masken-Urteil von Weimar.

Weimar schafft es erneut in die Schlagzeilen – wieder steht ein Richter im Fokus, weil er im Alleingang die staatliche Anordnung zur schulischen Maskenpflicht ausbremst.

Wie der Beschluss zustande kam, ist bemerkenswert. Denn es zeigt, dass die theoretische Möglichkeit besteht, Prozesse im Sinne von Klägern anzustoßen. Eine findige Juristin musste sich mutmaßlich lediglich den Geschäftsverteilungsplan hernehmen, der es mit seiner Zuordnung nach Buchstaben schön einfach macht, und einen Kläger mit dem passenden Anfangsbuchstaben finden. Dass der Richter in dieses Prozedere eingeweiht gewesen sein könnte, dafür gibt es aktuell keine Anzeichen.

Allerdings fällt in der Begründung auf, dass Gutachter ins Feld geführt werden, die sich mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisch auseinandersetzen. Was fehlt, ist eine Gegenmeinung. Hier wird andersherum das getan, was die Kritiker der Corona-Maßnahmen stets insbesondere an den Entscheidungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten kritisieren. Denen wird nicht selten zu Recht vorgeworfen, sich einseitig beraten zu lassen. Der Richter muss sich nun den Vorhalt gefallen lassen, seinen Beschluss auf einseitige Gutachtermeinungen zu stützen.

Deshalb, und auch das gehört in dieses rechtsstaatliche System, ist es wichtig, dass das richterliche Handeln überprüft wird. Hat er seine Kompetenzen überschritten? Hätte er das Verfahren so führen dürfen? Diese Fragen müssen jetzt zusätzlich zum in der Hauptsache relevanten Thema der Maskenpflicht an Schulen dringend geklärt werden.

Nur so bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat weiterhin erhalten – in dieser Krise etwas, das nicht verspielt werden darf.