Hanno Müller über Verkaufssonntage unter Corona.

Man könnte es sich einfach machen. Die Voraussetzungen dafür, ob und wann am Sonntag Läden öffnen dürfen, stehen im Gesetz. Erlaubt sind vier Sonntage pro Jahr, einer davon im Advent.

Derzeit ist nichts einfach. In diesem Jahr ist Corona, und speziell der Einzelhandel hat es besonders schwer. Durch den Lockdown sind bei vielen die Umsatzzahlen eingebrochen, Mitarbeiter waren in Kurzarbeit, bangen um ihre Arbeitsplätze. Die übliche Verteilung von vier Verkaufssonntagen über das Jahr ist schwerlich möglich. Da ist die Hoffnung auf das lukrative Weihnachtsgeschäft nur zu verständlich.

Ein zusätzlicher verkaufsoffener Adventssonntag könnte den Händlern in den Städten die Chance geben, einen Teil des entgangenen Umsatzes nachzuholen und so zum Überleben des innerstädtischen Einzelhandels beitragen.

Doch es geht auch um den Sonntag. Man muss nicht gläubig sein, um diesen einen Wochentag in Ruhe, Besinnung und Erholung, möglichst im Kreis der Familie und ohne Einkaufs- und Besorgungsstress zu schätzen. Erst recht unter den erhöhten Belastungen durch Corona.

Schon deshalb muss jeder Angriff auf dem Sonntagsschutz wohlüberlegt sein. Diskussionen um verkaufsoffene Sonntage gibt es immer wieder. Das Virus macht sie komplizierter. In Nordrhein-Westfalen toleriert die Katholische Kirche eine ausnahmsweise Ausweitung auf vier verkaufsoffene Adventssonntage. Weil es dabei nicht nur um bloßes Gewinnstreben, sondern auch um wirtschaftliche Existenzen und Arbeitsplätze gehe.

In Thüringen lehnen beide Kirchen nur einen zusätzlichen Sonntag in der Vorweihnachtszeit weiter ab. Corona ändere nichts an dieser prinzipiellen Haltung. Einfache Antworten, ein Richtig hier und ein Falsch dort, gibt es nicht.
Hierzulande ist noch keine Entscheidung gefallen. Dem Vernehmen nach holt das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie dazu gerade noch Stimmen und Meinungen ein. Gut so. Eines muss dabei klar sein: Die Konkurrenz des Onlinehandels kennt keine Ruhetage.