Martin Debes über den Thüringer Verfassungsschutz.

Gibt es in der Thüringer AfD extremistische Bestrebungen? Ja. Ist der Verfassungsschutz nötig, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen? Äh. . . Nö.

Trotzdem läuft seit einem Jahr ein Prüfverfahren im Thüringer Verfassungsschutz gegen die Landespartei. Und damit dies auch jeder mitbekam, trat damals der Präsident des Landesamtes nebst Innenminister vor die Presse. Dabei verlas er – offenbar mangels Eigeninformationen – durchaus plausible, aber nicht geprüfte Recherchen aus der linken Szene.

Das war ein Fehler, der auch dann ein Fehler blieb, als ihn der Bundesverfassungsschutz wiederholte. Dessen Präsident, der gerade Hans-Georg Maaßen abgelöst hatte, erklärte die gesamte Bundespartei zum „Prüffall“ – anstatt einfach still das aufzuklären, was aufzuklären ist.

Schnell hatte ein Verwaltungsgericht dem Bundesamt untersagt, öffentlich von der Prüfung zu erzählen, da sonst die gesamte AfD unter Generalverdacht gestellt werde. Dasselbe Urteil könnte jetzt Kramer vor dem Thüringer Verfassungsgericht ereilen, wobei hier die Chancen der Partei schlechter stehen. So oder so kommt es zur mündlichen Verhandlung im Landtagswahlkampf.

Das Irre daran: Der Verfassungsschutz erschwert damit die politische Auseinandersetzung mit der AfD. So wie einst der Dienst das erste Verbotsverfahren gegen die NPD mit seiner unsäglichen V-Männer-Strategie platzen ließ, so nährt er jetzt die Märtyrer-Legende der AfD. Die pünktlich durchgestochene E-Mail ist nur ein zusätzlicher Beleg dafür.

Ja, im Landesamt sitzen auch gute Leute. Dennoch hat die Thüringer Behörde, in Gänze, vor allem Schaden angerichtet, und dies nicht nur im Fall des NSU. Ihre Geschichte ist eine einzige Abfolge von Machtkämpfen und Skandalen. Verfassungsschutz geht anders.

Streit um AfD im Thüringer Verfassungsschutz: Massive Vorwürfe gegen Kramer