Gera. Der 35-Jährige soll einer Diebesbande angehören: So reagiert die Strafkammer in Gera aufs Fehlen des Angeklagten.

Die dritte Strafkammer unter Christina Lichius ist im Gerichtssaal, ebenso Staatsanwalt Jürgen Boße, Verteidiger Hagen Richter und eine Dolmetscherin. Nur der Angeklagte fehlt am Donnerstag beim Prozess in Gera: Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, einer Bande von Autoschiebern anzugehören, die unter anderem in Jena, Erfurt und Bad Lobenstein Fahrzeuge gestohlen hat.

Laut Anklage soll der 35 Jahre alte polnische Staatsbürger an sieben Fällen des Autodiebstahls beteiligt gewesen sein. Den Ermittlungen zufolge gehört er einer Bande mit mindestens 14 Mitgliedern an, die 45 hochwertige Kraftfahrzeuge gestohlen haben. Diese Fahrzeuge habe die Bande nach Polen gebracht, um sie entweder komplett oder zerlegt zu verkaufen.

Andere Mitglieder der Bande sitzen bereits in Haft

Die Täter seien in der Regel mindestens zu dritt mit einem Pilotfahrzeug nach Deutschland eingereist, wobei die Bande üblicherweise pro Nacht mehrere Fahrzeuge entwendet oder dies versucht habe. Drei Mitglieder der Bande hat das Landgericht Gera wegen schwerem Bandendiebstahl bereits zu Strafen zwischen vier Jahren und zwei Monaten und sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Schon im damaligen Prozess saß der Mann mit auf der Anklagebank. Doch nachdem das Gericht die Untersuchungshaft außer Vollzug gesetzt hatte, erschien er nur noch einmal im Landgericht Gera. Das Verfahren wurde deshalb abgetrennt. Zur nun angesetzten neuen Verhandlung fehlte der Mann erneut. Sein Rechtsanwalt Hagen Richter ist extra aus Görlitz angereist und berichtet, dass der Mandant auch seinen Verteidigerkollegen zweimal versetzt habe. Der hatte sich mit ihm im Dezember und im Januar in Breslau verabredet, um den Prozess vorzubesprechen.

Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt

Die dritte Strafkammer setzt auf Antrag des Staatsanwaltes den Haftbefehl gegen den Angeklagten wieder in Kraft. Er wird nun international gesucht und mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Festnahme nach Deutschland ausgeliefert. Möglich ist, dass er im Falle einer Haftstrafe diese in seinem Heimatland absitzt.