Weimar. Die AfD ist beim Thüringer Verfassungsgericht gegen die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie vorgegangen. Jetzt ist sie damit zunächst gescheitert.

Der Verfassungsgerichtshof in Weimar teilte als Grund für das Scheitern des Eilantrages mit, dass die von der AfD gerügten Grundrechtsverletzungen im Verhältnis zu einem effektiven Infektionsschutz „von eher geringem Gewicht und deshalb vorübergehend hinzunehmen sind.“ Die Entscheidung fiel mit 8:1 Stimmen. Alle aktuellen Meldungen zu Corona und den Folgen lesen Sie in unserem Liveblog.

Die AfD wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass die derzeit geltende Corona-Verordnung aufgehoben wird, sagte der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, in Erfurt. Die Entscheidung der Verfassungsrichter zu dem Eilantrag bezeichnete er als erwartbar.

Verfassungsgericht: Land ist in der Pflicht, Gegenmaßnahmen zu treffen

Ohne weitere Gegenmaßnahmen sei es bei einem Wegfall der Corona-Verordnung möglich, dass es „weitere Infektionsketten mit schwerwiegenden, teilweise irreversiblen grundrechtlichen Implikationen“ gibt. Und das oberste Thüringer Gericht geht noch weiter: Zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit sei der Staat nicht nur berechtigt, sondern auch durch die Verfassung verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu treffen.

AfD will Verordnungen weiter prüfen lassen

Die AfD-Landtagsfraktion will nach Angaben von Möller weiterhin die Corona-Verordnungen vom 20. Mai und vom 9. Juni durch den Verfassungsgerichtshof in Weimar überprüfen lassen. Wann die Richter über die Verfassungsklage entscheiden, sei noch offen.

Die Partei hatte beispielsweise die Einschränkungen des Versammlungsrechts bemängelt, aber auch Regelungen im Einzelhandel, wo zunächst nur Geschäfte mit einer Größe mit 800 Quadratmetern öffnen konnten. Zudem sollen aus Sicht der Partei formale Fehler in der Verordnung geprüft werden.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes können Sie hier nachlesen

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