Erfurt. Die gesamte Thüringer AfD ist vom Landesverfassungsschutz von einem Prüf- zu einem Verdachtsfall hochgestuft worden. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Erfurt mit.

Zuvor hatte der Bundesverfassungsschutz den rechtsnationalen „Flügel“ der AfD, als dessen Wortführer Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke gilt, als Beobachtungsfall klassifiziert.

Durch die Einstufung des gesamten Thüringer AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall können nun nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe, wie Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer sagte. Dazu gehöre etwa Observation oder Telefonüberwachung. Ein Prüffall ist dagegen nur die Vorstufe eines solchen Verdachtsfalles. Beim Prüffall können Verfassungsschützer nur öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Wenn sich die Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit bei einem Verdachtsfall bestätigen, wird es ein Beobachtungsfall.

Gegen Thüringer AfD nun nachrichtendienstliche Mittel möglich

Es lägen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ bei der Thüringer AfD vor, „die einen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen in Form eines Verdachtsfalls eröffnen“, hieß es in einer Mitteilung des Verfassungsschutzes.

„Dringlichste Frage bleibt für das Thüringer Amt für Verfassungsschutz, ob der „Flügel“ mit seinen zentralen Thüringer Führungspersonen und zentralen Veranstaltungen in Thüringen, den Landesverband der AfD Thüringen maßgeblich bestimmt“, erklärte Kramer.

Verfassungsschutz: Höckes AfD-“Flügel“ ist rechtsextrem