Erfurt. Das Thüringer Bildungsministerium will während des Lockdowns verhindern, dass Kinder privat außerhalb des eigenen Haushalts betreut werden.

Mit neuen Regeln für eine Notbetreuung während des harten Lockdowns will das Thüringer Bildungsministerium verhindern, dass Kinder privat außerhalb des eigenen Haushalts betreut werden. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

„Eltern sollen ihre Kinder möglichst auch nicht bei den Großeltern abgeben, es sei denn, diese leben sowieso im gleichen Haushalt“, sagte Ministeriumssprecher Felix Knothe am Montag in Erfurt. Landesweit werden ab Mittwoch Kitas und Schulen geschlossen, allerdings ist eine Notbetreuung geplant.

Genereller Betreuungsanspruch ausgesetzt

Während beim ersten harten Lockdown im Frühjahr nur Kinder von Eltern bestimmter Berufsgruppen in die Notbetreuung durften, soll es diesmal keine solche Unterscheidung geben. „Es gilt ganz klar der Appell die Notbetreuung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen“, sagte Knothe. Der generelle Betreuungsanspruch sei ausgesetzt.

Eltern, die nachvollziehbar nicht in der Lage seien, ihre Kinder unter Beachtung der geltenden Anti-Corona-Regeln zu betreuen, könnten sie in die Kita bringen. „Diese Eltern müssen darlegen, worin das Problem besteht. Die jeweilige Kita- oder Schulleitung entscheidet dann entsprechend“, erklärte Knothe. In jedem Fall sei eine Anmeldung erforderlich.

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