Erfurt. Das OVG Lüneburg hat die 2G-Regeln im niedersächsischen Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Die Thüringer FDP-Gruppe fordert, den Beschluss auch für Thüringen anzuwenden.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel gekippt hat, fordert die Thüringer FDP-Gruppe nun eine Anpassung der Corona-Regeln im Freistaat. "Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, den Beschluss nicht nur einfach zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch für Thüringen umzusetzen", erklärte FDP-Gruppensprecher Thomas Kemmerich am Donnerstag in Erfurt. Bereits ab kommenden Montag sollte die Regelung in Thüringen seiner Meinung nach nicht mehr gelten.

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In Thüringen gilt seit einigen Wochen im Einzelhandel eine 2G-Regelung, wonach nur Geimpfte oder von Covid-19 Genesene Zutritt zu Geschäften haben. Es gibt aber auch Ausnahmen - etwa für Supermärkte, Drogerien oder andere Geschäfte des alltäglichen Bedarfs.

In Niedersachsen hatte das Gericht seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass die Maßnahme zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei.

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