Berlin. Mit wie viel Geld fördert die Regierung den Heizungsaustausch? Die Ampel nennt jetzt Zahlen für Mehrparteien- und Einfamilienhäuser.

Wie viel Geld bekomme ich vom Staat, wenn ich meine Heizung wegen des neuen Heizungsgesetzes austauschen lasse? Lange ließen die Pläne der Ampel die Heizungsbesitzer im Unklaren, ob sie die finanzielle Last werden stemmen können. Jetzt haben die Ampel-Fraktionen erstmals konkrete Zahlen präsentiert, mit denen Heizungseigentümer beim Umbau auf klimafreundliche Alternativen wie die Wärmepumpe rechnen können.

Demnach sollen die förderfähigen Investionskosten für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus bei maximal 30.000 Euro liegen. Das geht aus dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) von SPD, Grünen und FDP hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Berlin vorlag. Er soll am Freitag neben dem sogenannten Heizungsgesetz beschlossen werden.

Im Kern sieht das GEG vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden - ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht. In dem Ampel-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderkonzept vorzulegen und dabei bestimmte „Festlegungen umzusetzen“.

Förderung für Mehrparteienhäuser: Abstufung nach Menge der Wohneinheiten

Eine andere Regelung soll bei Mehrparteienhäusern greifen. Dem Antrag zufolge sollen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit erhalten Eigentümer jeweils 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit je 3000 Euro.

Doch welche Fördermenge gilt bei Wohnungseigentümergemeinschaften? Hier soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten.

EU-Vorgaben: Wärmepumpenpflicht durch die Hintertür?

SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte: „Gerade Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen wir beim Heizungsaustausch kräftig – mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent.“ Auch Vermieter, gemeinnützige Träger und Kommunen würden mit einer Grundförderung unterstützt. „Heizen mit fossilem Öl und Gas wird immer teurer. Eine klimafreundliche Heizung spart mittelfristig bares Geld. Den Umstieg gestalten wir sozial und gerecht", sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch.

Die FDP betonte die verschiedenen Optionen, die Verbraucher beim Umstieg hätten. So unterstrich FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler, dass die Menschen im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung selbst entscheiden könnten, ob sie etwa eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung, eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe einbauen möchten. Er warnte vor weitreichenden europäischen Vorgaben. In ihrem Antrag fordern die Ampel-Fraktionen die Bundesregierung auf, „auf europäischer Ebene eine Harmonisierung relevanter EU-Rechtsakte entlang des Gebäudeenergiegesetzes anzustreben“.

Hintergrund ist unter anderem eine Aktualisierung eines EU-Gesetzes zu Vorgaben für die Effizienz neuer Heizgeräte, die laut Entwurf ab 2029 gelten könnten. Heizungen sollen demnach mindestens einen Wirkungsgrad von 115 Prozent aufweisen. Kritiker sehen darin eine Wärmepumpenpflicht durch die Hintertür. (dpa)