Berlin. Unter Andreas Scheuer (CSU) wollte das Verkehrsministerium eine Pkw-Maut einführen – ohne Erfolg. Das hat nun ein teures Nachspiel.

Sie war das Prestige-Projekt von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): die Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen. Trotz aller Kritik und – wie sich inzwischen herausgestellt hat – berechtigter Zweifel trieb der Politiker das Gesetzesvorhaben voran und scheiterte schließlich 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof. Das hat nun finanzielle Konsequenzen: Wie der "Spiegel" berichtet, soll der Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz zahlen.

Das Geld erhält die Firma Autoticket, die für das Erheben der Maut zuständig sein sollte. Entsprechende Verträge hatte das Bundesverkehrsministerium mit dem Konsortium aus dem Ticket-Verkäufer CTS Eventim und dem österreichischen Telekommunikationsunternehmen Kapsch bereits 2017 abgeschlossen, obwohl damals noch unklar war, ob das Gesetz überhaupt in Kraft treten würde. Da das nicht der Fall war, wurden die Verträge gekündigt.

Nach EU-Verbot für Pkw-Maut: Streit um möglichen Schadensersatz beigelegt

Seitdem wurde um mögliche Schadensersatzansprüche von Autoticket gerungen – das Unternehmen forderte zunächst 560 Millionen Euro. Nun sollen sich der Konzern und das Ministerium auf einen Vergleichsvorschlag eines privaten Schiedsgerichts geeinigt haben. Der Haushaltsauschuss des Bundestags hat dem Kompromiss über 243 Millionen Euro laut "Spiegel" in einer geheimen Sitzung zugestimmt.

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Gescheitert war die Pkw-Maut, weil sie laut Europäischem Gerichtshof nicht mit EU-Recht vereinbar war. Der Grund: Die sogenannte Infrastrukturabgabe war so konzipiert, dass deutsche Autofahrer durch die geplante Maut nicht stärker belastet wurden als vorher. Zwar sollten alle Autofahrer, die eine Autobahn nutzen, die Gebühr bezahlen – deutsche Fahrzeughalter hätten das Geld jedoch indirekt über eine Senkung der Kfz-Steuer zurückerhalten.

Deutsche Pkw-Maut gescheitert: Gericht sieht Diskriminierung

Darin sah das EU-Gericht eine unzulässige Ungleichbehandlung von In- und Ausländern. Entsprechende Kritik war von EU-Seite bereits 2013 vorgetragen worden, ein Jahr später bewerteten Juristen des Bundestags die Maut als europarechtswidrig. Auch mehrere Nachbarstaaten Deutschlands hatten früh angekündigt, gegen die Diskriminierung von Ausländern vorgehen zu wollen.

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Neben dem zu zahlenden Schadensersatz sind den Steuerzahlern in Deutschland durch das Maut-Fiasko noch weitere Kosten entstanden. Laut "Spiegel" betragen die Prozesskosten für Anwälte, aber auch für die Prozessführung vor Verwaltungsgerichten inzwischen über 50 Millionen Euro. (nfz)