Erfurt. Sportvereine mit eigenen Sportstätten sowie Träger der freien Kinder und Jugendhilfe können darüber hinaus “Energiehilfen“ beantragen.

Mit "Energiehilfen" unterstützt das Land ab jetzt kommunale Sportstätten. Am Donnerstag seien insgesamt drei Millionen Euro als pauschale Zahlung für die gestiegenen Energiekosten im Sportbereich an die Kreise und kreisfreie Städte überwiesen worden, teilte das Bildungs- und Sportministerium in Erfurt mit. Das Geld stamme aus dem Sonderfonds des Landes für Energie- und Coronahilfen. Die Verteilung der Zahlung erfolge nach dem Bevölkerungsanteil der jeweiligen Kommunen.

Vereinen, die in existenzielle Finanznot gekommen waren, soll geholfen werden

Sportvereine mit eigenen Sportstätten sowie Träger der freien Kinder und Jugendhilfe können nach Ministeriumsangaben darüber hinaus bis Ende September "Energiehilfen" beantragen. Sie beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. März bis 30. November 2022 und sollen Vereinen und Trägern helfen, die wegen der Energiekrise in existenzielle Finanznot gekommen waren. Für Sportvereine stehen dafür 3 Millionen Euro zur Verfügung, für Träger der Kinder- und Jugendhilfe 7,5 Millionen Euro.

Aus dem Hilfsfonds waren in diesem Jahr auch rund 57 Millionen Euro an die fünf kreisfreien Städte sowie die 17 Landkreise ausgezahlt worden. Das Geld soll ein Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten der Kommunen, aber auch von Schulen oder Kitas sein.