Berlin/Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste sich mit mehreren Klima-Klagen beschäftigen. Nicht alle Klagen hatten Erfolg.

Die Klimaklage von portugiesischen Jugendlichen gegen Deutschland und mehr als 30 andere europäische Staaten ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Richter in Straßburg wiesen die Klage auf mehr Klimaschutz am Dienstag als unzulässig ab, die Jugendlichen hätten sich unter anderem zuerst in Portugal durch die Instanzen klagen müssen.

Erfolg hatten dagegen Seniorinnen, die die Schweiz vor demselben Gericht verklagt hatten. Erstmals hatte damit eine Klima-Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Erfolg. Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt, entschieden die Richter. Die Frauen seien in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht auf ein faires Verfahren berührt worden. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen sein.

Klima-Urteil mit Signalwirkung: Gibt es bald mehr Klagen?

Das Urteil an sich bindet erst einmal nur die Schweiz, hat aber große Signalwirkung. Denn: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat zählen die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Das Urteil könnte nun also Vorbild für weitere Klimaklagen nicht nur vor dem EGMR, sondern vor unzähligen nationalen Gerichten werden.

Der Fall der Klimaseniorinnen war die erste Klimaklage überhaupt, die vor der Großen Kammer des EGMR angehört wurde. Der Zusammenschluss der Schweizer Rentnerinnen wurde initiiert und unterstützt von Greenpeace. Die Seniorinnen argumentierten, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Der Verein hat nach Angaben von Greenpeace über 2500 Mitglieder in der ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren.