Berlin. Buschmann will Fahrerflucht nach Blechschäden entkriminalisieren. Doch statt Bürokratie abzubauen, schafft er womöglich Mehrarbeit.

Eigentlich müsste man ja zufrieden sein mit Marco Buschmann (FDP): Ganz eifrig durchkämmt der Bundesjustizminister das Strafgesetzbuch, auf der Suche nach Reformbedarf. Buschmann geht es etwa um die Frage, was Menschen gebührt, die Unfallflucht begehen. Auch an die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahrer will er ran. Diese Taten sollen weniger hart verfolgt werden.

Damit will der FDP-Politiker für Bürokratieabbau sorgen und Justiz und Verwaltung entlasten. Entschieden ist aber noch nichts. Zumindest bei der Frage, ob eine Flucht vom Unfallort im Falle eines Sachschadens bald nur als Ordnungswidrigkeit gilt, bekommt der Minister deutliche Kritik. Weder die Polizei noch die Richter glauben daran, dass sie deshalb weniger zu tun haben werden, denn für Ordnungswidrigkeiten gibt es Bußgelder und gegen diese kann man vorgehen. Damit hätte Buschmann seiner Verwaltung einen Bärendienst erwiesen.

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Hauptstadtkorrespondentin Christiane Rebhan.
Hauptstadtkorrespondentin Christiane Rebhan. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Entscheidender ist aber die Frage, wie die Autofahrer in Deutschland die Idee des Ministers finden. Das Auto ist hierzulande oftmals ein kleines Heiligtum. Schon heute bleiben viele Geschädigte auf den Kosten sitzen, weil kein Täter ermittelt werden kann. Nur vier von zehn Unfallfahrern werden ermittelt. Eine Ordnungswidrigkeit ist noch weniger respekteinflößend. Der mehrere Tausend Euro teure Schaden wird so zur Nebensächlichkeit.

Damit schickt Buschmann ein zwiespältiges Signal, denn wenn Eigentum – und sei es nur aus Blech – nichts mehr wert ist, wofür arbeitet man dann? Der Justizminister sollte seinen Vorschlag noch einmal überarbeiten, um im besten Falle sogar mehr Schutz für die Geschädigten herauszuholen.

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