Amt Wachsenburg. Beschwerde stoppt den Urnengang am 26. Mai nicht, allerdings könnte die Wahl angefochten werden.

Trotz der Beschwerde, die das Bürger-Aktiv gegen die Nichtzulassung ihrer Ortsteilbürgermeisterkandidaten eingereicht hat, wird die Wahl am 26. Mai stattfinden. Sabine Neuhäuser, Chefin der Kommunalaufsicht, hielt zu dieser Frage extra Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt.

Sie verweist nun auf einen Passus im Thüringer Kommunalwahlgesetz, welcher die Beschlüsse der Wahlausschüsse bis zum Urnengang endgültig macht. Betroffene, die mit diesen Beschlüssen nicht einverstanden sind, haben aber die Möglichkeit, im Nachhinein die Wahl anzufechten. Möglich ist das, sobald die Wahlergebnisse bekannt gegeben worden sind. Zwei Wochen lang sei Zeit, die Anfechtung vorzubringen.

„Das werden wir tun“, erklärte Matthias Kittel vom Bürger-Aktiv. Die Wählervereinigung hatte am letzten Tag der Einreichungsfrist nicht nur ihre Kandidaten für die Gemeinderatswahl bei Wahlleiter Christopher Steinbrück eingereicht, sondern auch ihre Ortsteilbürgermeisterkandidaten. Erst in der Sitzung des Wahlausschusses wurden die Ortsteilbürgermeisterkandidaten wegen Formfehlern nicht zugelassen. Auf diesen Mangel, argumentiert Bürger-Aktiv, hätte Steinbrück sofort aufmerksam machen müssen. Dann hätte man auch die Chance gehabt, noch zu reagieren.