Erfurt. Dorothea Marx rechnet mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Paritätsgesetz – und sieht gute Chancen für die Regelung.

Thüringen hat nach Brandenburg jetzt ein Paritätsgesetz beschlossen, das verbindliche Quotierungen auf den Landeslisten aller Parteien vorsieht. Das würde die Zusammensetzung des Landtags ändern: Dann wäre nur noch etwa die Hälfte aller Abgeordneten männlich, derzeit stellen die Männer knapp 60 Prozent. Gelten soll das Paritätsgesetz erstmals bei der übernächsten Landtagswahl, so die Absicht von Rot-Rot-Grün. CDU und AfD sind dagegen. Dorothea Marx ist Juristin, Mitglied der SPD-Fraktion und Befürworterin des Paritätsgesetzes. Sie rechnet mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz.

Wie sicher ist es, dass Thüringen bei den übernächsten Landtagswahlen, also voraussichtlich im Jahr 2024, paritätisch besetzte Listen bei den teilnehmenden Parteien haben wird?

Das, was wir jüngst im Landtag beschlossen haben, wird sicherlich verfassungsrechtlich überprüft – und so gesehen besteht schon ein gewisses Risiko. Aber es ist keinesfalls so, dass unsere Regelung verfassungswidrig oder gegen den Geist der Verfassung gerichtet wäre.

Wie begründen Sie das?

Es gibt für Parteien jetzt schon Vorgaben, wie sie Listen aufzustellen haben. Es gibt zudem Vorgaben im Wahlrecht insgesamt, wer wählen darf und wer gewählt werden darf. Dazu zählt etwa das Wahlalter.

Zudem geben das Grundgesetz und speziell die Thüringer Verfassung einen echten Handlungsauftrag für die Gleichstellung. Und wenn 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts Frauen noch immer nicht angemessen in den Parlamenten präsentiert sind, ist das für uns genügend Grund zu sagen, es braucht die Parität in den Parlamenten. Um das zu erreichen, muss man eine Vorschrift erlassen. Das Paritätsgesetz, denke ich, ist mit der Verfassung vereinbar.

Brandenburg ist vorangegangen, jetzt folgte Thüringen. Aber was ist mit den anderen Bundesländer?

Naja, die warten noch. Das Problem ist klar: Mehr Frauen bedeuten weniger Männer. Und die Parlamente sind in der Regel männlich dominiert... Da braucht es schon einen gewissen Schubs. Wir haben hier in Thüringen sehr lange gerungen – auch in den eigenen Reihen –, bis es zur Verabschiedung kam.

Im Landtag wurde sowohl CDU- als auch AfD-seitig argumentiert, man hätte schon genug Frauen in den Parlamenten...

Aber die Zahl ist rückläufig. Und das gilt vor allem auch in den Ehrenamtsparlamenten...

... also auf kommunaler Ebene beispielsweise ...

Deshalb wollen wir als Landtag mit leuchtendem Beispiel vorangehen – und damit einen Weg bereiten, wie wir auch auf anderen politischen Ebenen zu mehr Gleichstellung kommen.

Teilweise wird argumentiert, man habe gar nicht so viele weibliche Mitglieder. Was tun?

Es können auch Parteilose aufgestellt werden. Und bei SPD, Linken und Grünen haben wir die Quote schon lange und es hat sich gezeigt, dass es keine Probleme gibt, Frauen zu finden, wenn Mandate zur Verfügung stehen.

Eine reine Frauenpartei hätte jetzt ein Problem, oder?

Darüber haben wir lange nachgedacht – und sind zu dem Schluss gekommen, dass das übergeordnete Ziel die Parität in den Parlamenten sein muss.