Im Frankenhäuser Ortsteil war die Neuwahl des Ortsteilrates notwendig, weil die Kommunalaufsicht sowie das Verwaltungsgericht die Wahl im Jahr 2009 für ungültig erklärten. Eine Bürgerin hatte gewählt, durfte aber nicht.
Ingolf Gläser
Im Frankenhäuser Ortsteil war die Neuwahl des Ortsteilrates notwendig, weil die Kommunalaufsicht sowie das Verwaltungsgericht die Wahl im Jahr 2009 für ungültig erklärten. Eine Bürgerin hatte gewählt, durfte aber nicht.
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