Berlin. In der Debatte um die Wärmewende sind viele Behauptungen im Umlauf. Was stimmt und was Sie jetzt wissen müssen – der große Faktencheck.

Seit der erste Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes öffentlich wurde, diskutiert das Land, wie in Zukunft geheizt werden soll – und was in der Praxis überhaupt geht. Was eine Wärmepumpe kann, wie viel die Stromnetze schaffen und welche Hilfe es geben könnte – ein Faktencheck.

Neue Heizung: Apel-Koalition plant neue Auflagen – muss ich meine Heizung sofort tauschen?

Nein. Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung hat, kann sie wie bisher weiterlaufen lassen. Erst wenn die Geräte 30 Jahre alt und älter sind, wird ein Austausch fällig – die sogenannte Austauschpflicht für alte Heizungen nach 30 Jahren im Betrieb. Diese Regelung steht allerdings schon jetzt im Gesetz – sie wurde von der Großen Koalition eingeführt. Für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Ausnahmen von der Austauschpflicht – diese sollen laut der im Kabinett beschlossenen Fassung des GEG auch bestehen bleiben.

Kosten für eine neue Heizung: Wie teuer ist eine Wärmepumpen? Experte nennt Preisspanne

Im Umlauf sind einige Zahlen – die bisherige Höchstmarke setzte CSU-Chef Markus Söder, der von Gesamtkosten für Hausbesitzer von bis zu 300.000 Euro sprach. Die tatsächlichen Preise für eine Wärmepumpe liegen niedriger. Die Anbieter rufen für Wärmepumpen derzeit Preise zwischen 3000 und 15.000 Euro auf. Dazu kommen aber noch der Einbau, je nach Typ unter Umständen mit Erdarbeiten und Kosten für die Entsorgung der alten Heizung. Konkrete Angaben sind deshalb schwierig, sagt Udo Wirges, Bereichsleiter Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima.

HeizungKosten in EUR
Ölheizungab ca. 8.000
Gasheizungab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizungab ca. 10.000
Nah- und Fernwärmeab ca. 5.000
Wasserstoffheizungab ca. 30.000
Solarthermieab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

Der Experte nennt aber einen groben Orientierungsrahmen: "Für Luft-Wasser-Wärmepumpen, die eine fossile Heizung im bestehenden Einfamilienhaus-Bestand ersetzen sollen, kann man grob mit 20.000 bis 35.000 Euro rechnen." Mittelfristig würden die Preise vermutlich sinken, sagt er. "Da entwickelt sich ein starker Markt mit einer hoffentlich attraktiven Förderkulisse." Erst vor wenigen Wochen war das neue Förderkonzept für Heizungen ab 2024 bekannt geworden – die Ampel-Koalition plant unter anderem verschiedene Klimaboni.

Bezeichnung der FörderungZuschuss in Prozent
Grundförderung ("Basis-Zuschuss")30
Geschwindigkeitsbonus20 (ab 2024 – sinkt über die Jahre)
Bonus für WP mit natürlichem Kältemittel5
Bonus für Haushalte mit Einkommen unter 40.000 Euro30

In Summe sind theoretisch 85 Prozent Förderung möglich. Der Gesetzgeber hat die maximal Fördersumme aber auf 70 Prozent gedeckelt. Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro. Bei 70 Prozent Deckelung ist somit maximal ein Zuschuss von 21.000 Euro möglich.

Reicht die Heizung oder müssen Hausbesitzer wirklich komplett sanieren? Eine Übersicht

Generell gilt: Je besser ein Haus isoliert ist, desto geringer sind die Heizkosten – unabhängig von der Art der Heizung. Bei alten oder schlecht gedämmten Häusern müssen Heizungen höhere Vorlauftemperaturen liefern – das Heizwasser also stärker erwärmen. Wärmepumpen haben aber üblicherweise niedrige Vorlauftemperaturen als Gas- oder Ölheizungen – Sanierungsmaßnahmen können deshalb sinnvoll sein, um Wärmepumpen effizient zu betreiben.

Welche Umbauten sich lohnen, hängt sehr vom individuellen Gebäude ab, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle. "Was immer sinnvoll ist: Sich einen Energieberater suchen und sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen." Dann werde klar, welche Schritte wann passieren müssen.

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    Hinrichs: "Das kann auch heißen, dass man jetzt erstmal nur die Fenster tauscht, weil da die Energieverluste am größten sind, und das nächste in ein paar Jahren macht, weil es dann finanziell vielleicht besser passt. Man sollte sich nicht planlos nervös machen lassen.“ Der Verband dringt darauf, dass der individuelle Sanierungsfahrplan im parlamentarischen Verfahren ins Gesetz aufgenommen wird.

    Aber Wärmepumpen können auch in unsanierten Häuser bezahlbar betrieben werden: Eine Feldstudie des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesystem ISE mit 56 Einfamilien- und kleinen Mehrfamilienhäusern kam 2020 zu dem Schluss, dass Wärmepumpen in Gebäuden mit sehr unterschiedlichen Sanierungsgraden effiziente Jahresarbeitszahlen erreichen können.

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    Wärmepumpe statt Brennstoffheizung: Ist eine Fußbodenheizung wirklich notwendig?

    "Eine Fußbodenheizungen ist vorteilhaft, die harmoniert perfekt mit der Wärmepumpe", sagt Udo Wirges. Aber: Auch ohne Fußbodenheizung können die Wärmepumpen effizient laufen. "In Gebäuden mit Heizkörpern muss man prüfen, ob die Räume noch warm genug werden, wenn die Vorlauftemperatur sinkt", sagt der Experte. "Auch größere Heizkörper können da schon helfen, es muss nicht die Fußbodenheizung sein." Ob das funktioniert, hängt vom Gebäude ab.

    Mehr Wärmepumpen in Deutschland: Schaffen die Stromnetze das?

    Mehr Wärmepumpen bedeuten auch mehr Stromverbrauch – die Bundesnetzagentur rechnet mit 12 bis 18 Terawattstunden pro Jahr, was zwei bis drei Prozent des aktuellen Bruttostromverbrauchs entspricht. Diesen Strom verbrauchen die Geräte aber nicht gleichmäßig über das Jahr, sondern vor allem dann, wenn es kalt ist – und dann gleichzeitig.

    Kommen in den nächsten Jahren, wie von der Bundesregierung avisiert, 500.000 Wärmepumpen pro Jahr dazu, werde die Spitzenlast im Stromsystem um etwa 10 Prozent ansteigen, sagt Christoph Maurer, Stromnetzexperte von der Beratungsfirma Consentec. "Das wird zumindest stellenweise Anpassungen in den Verteilungsnetzen erfordern." Denn diese sind dafür bisher nicht ausgelegt. Bis 2030 könne man die Netze so verstärken, dass nicht mit systematischen Engpässen zu rechnen sei, erklärt Maurer.

    Höherer Stromverbrauch wegen Wärmepumpen: Was Netzbetreiber bei Engpässen tun können

    Bis dahin könnte man ernsthafte Netzprobleme vermeiden mit der sogenannten netzorientierten Steuerung, wenn es doch einmal knapp werden sollte. Verteilnetzbetreiber könnten dann den Stromverbrauch der Haushalte drosseln – etwa in dem E-Autos temporär weniger laden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wäre das mit "Komforteinschränkungen" verbunden, sagt Maurer. "Es ist allerdings nicht zu befürchten, dass deshalb jemand im Kalten sitzen muss."

    Die Bundesnetzagentur verweist auf Anfrage auf die Möglichkeit für Netzbetreiber, bei Engpässen den Stromverbrauch von Wärmepumpen zu "dimmen". Die Details dazu sind noch in der Abstimmung. Ein Mindestmaß an Strom soll aber immer zur Verfügung stehen, so dass "Wärmepumpen jederzeit betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", sagt ein Sprecher.

    Höherer Stromverbrauch in den kommenden Jahren: Heizen wir am Ende trotzdem fossil?

    Den Großteil ihrer Energie beziehen Wärmepumpen aus ihrer Umwelt – nur etwa ein Viertel muss über Strom zugeführt werden, sagt Technik-Experte Wirges. Wer nicht gerade eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hat, die mit der Wärmepumpe kombiniert ist, ist für dieses Viertel allerdings angewiesen auf den Strom, der in Deutschland aus der Steckdose kommt. Und der ist zu großen Teilen noch fossil – 2022 lag der Anteil der erneuerbaren Energien bei 46,3 Prozent. Bis 2030 soll er auf 80 Prozent steigen.

    Neue Auflagen im Heizungsgesetz: Welche Strafe für Hausbesitzer bei Nicheinhaltung drohen

    Das Gebäudeenergiegesetz sieht bei Verstößen schon jetzt Geldbußen bis zu 50.000 Euro für Hausbesitzer vor. Dieser Rahmen soll nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums auch nicht geändert werden mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz. Welche Strafen bei einem Verstoß tatsächlich auf private Hauseigentümer zukommen, liegt im Ermessen der zuständigen Landesbehörden.

    "Zuvor wird aber immer erstmal eine Frist zur Umsetzung gesetzt werden, so dass es nur dann, wenn man sich dann weiter weigert, überhaupt zu einem Bußgeldverfahren kommen kann", teilt das Wirtschaftsministerium auf Anfrage mit. Und das würde dann auch anders ausfallen bei Verstößen im Ein- oder Zweifamilienhausbereich als etwa bei einem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit vielen Wohnungen.

    Auch auf Hausbesitzer mit einer Wärmepumpe können ab 2024 horrende Bußgelder zukommen – etwa bei der Missachtung der Inspektion.
    Auch auf Hausbesitzer mit einer Wärmepumpe können ab 2024 horrende Bußgelder zukommen – etwa bei der Missachtung der Inspektion. © Shutterstock/iStock/Collage: FUNKE

    Bisher gingen die zuständigen Behörden der Länder "sehr behutsam und mit Augenmaß" bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz vor, sagt eine Sprecherin. "Es ist deshalb aus unserer Sicht kaum realistisch vorstellbar, dass gegen eine Privatperson eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich ausgesprochen wird."

    Förderungen für eine neue Heizung: Welche finanziellen Hilfen plant die Ampel-Koalition?

    Auf wie viel Förderung vom Staat Eigentümer und Eigentümerinnen hoffen können, ist derzeit noch völlig offen. Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bauministerin Klara Geywitz hatten ein Konzept für bis zu 50 Prozent Förderung vorgestellt – vor allem SPD und Grüne wollen hier im Bundestag aber noch nachbessern, auf bis zu 80 Prozent. "Die Akzeptanz für die Wärmewende hängt maßgeblich davon ab, ob diese gerecht und mit Augenmaß gestaltet wird", sagt SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert unserer Redaktion.

    Deswegen trete die SPD für eine an den individuellen Möglichkeiten orientierte Förderung, für lebenspraktische Ausnahme- und Härtefallregelungen und ausreichende Übergangsfristen ein. Kühnert: "Alles andere widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen und wäre auch nicht im Sinne einer verantwortlichen Haushaltspolitik."