Erfurt. Die Ausschüsse des Thüringer Landtags beschäftigten sich mit den neuen Corona-Regelungen im Land. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Im Landtag wurde am Freitag im Bildungsausschuss sowie anschließend im gemeinsam tagenden Bildungs- und Sozialausschuss kontrovers über weitere Corona-Maßnahmen diskutiert. Alles Wichtige zur Corona-Pandemie in Thüringen lesen Sie in unserem Blog

Während das Aussetzen des Sitzenbleibens und die Prüfungserleichterungen beschlossene Sache sind, sollte die generelle Eindämmungsverordnung noch an einigen Stellen im Laufe des Wochenendes geändert werden. Sie solle am Dienstag in Kraft treten, teilte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) mit. Wir beantworten dazu wichtige Fragen:

Müssen Schüler im Unterricht nun Maske tragen?

So sieht es zumindest der noch nicht beschlossene Verordnungsentwurf vor. Schüler ab Klassenstufe 7 sowie das gesamte Personal der Einrichtungen sind demnach künftig auch im Unterricht und der Notbetreuung verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Gebäude an sich war das bereits in der Vergangenheit Pflicht.

Aber wann werden Schulen, Horte und Kindergärten eigentlich wieder öffnen?

Das ist momentan nicht absehbar. Bildungsminister Helmut Holter (Linke) betonte, dass er angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens davon ausgeht, dass die Einrichtungen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. So sieht es auch die Verordnung vor.

Soll es Ausnahmen geben?

Die Schließungen sollen nicht für unaufschiebbare Leistungsnachweise von Schülern der Abschlussklassen, Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf gelten.

Wird das Sitzenbleiben jetzt wirklich ausgesetzt?

Ja. In diesem Schuljahr sollen Schüler der Klassenstufen vier, sechs und acht wegen des voraussichtlichen Lernrückstands im Zuge der Corona-Pandemie automatisch in die nächste Klasse versetzt werden - auch wenn ihre Leistungen nicht ausreichen. Die Verordnung trat am Donnerstag rückwirkend in Kraft, nachdem der Bildungsausschuss des Landtags darüber diskutiert hatte. Die Regelung soll am 31. Dezember außer Kraft treten, teilte Holter mit. Für die 5. Und 7. Klassen ist ein Sitzenbleiben bereits seit Jahren ausgeschlossen.

Hat der Landtag dem zustimmt?

Nein, Verordnungen kann die Regierung eigenverantwortlich erlassen. Eine Abstimmung im Landtag ist dafür nicht nötig. Der Bildungsausschuss wurde darüber am Freitag lediglich ins Benehmen gesetzt. Die Ausschussmitglieder von CDU- und AfD-Fraktion gaben zu Protokoll, dass sie die Verordnung nicht mittragen.

Was passiert mit der Besonderen Leitungsfeststellung (BLF)?

Die Besondere Leistungsfeststellung findet in Deutsch sowie in Physik, Chemie oder Biologie nach Wahl des Schülers statt - und zwar schriftlich. Auf Verlangen des Schülers kann es in den Prüfungsfächern eine zusätzliche mündliche Leistungsfeststellung geben. Linke und Grüne sprachen sich für ein Aussetzen der BLF aus, um zusätzliche Belastungen von den Schülern zu nehmen. Die Landesschülervertretung hatte im Vorfeld für eine Beibehaltung plädiert.

Gibt es Erleichterungen für Abschlussprüfungen?

Ja. Zum Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses wird die Anzahl der verpflichtenden Prüfungsfächer von vier auf drei reduziert. Anders als im vorangegangenen Schuljahr wird neben dem schriftlichen Prüfungsteil in Deutsch und Mathematik eine mündliche Prüfung stattfinden. Beim Realschulabschluss soll die schriftliche Prüfung in Mathematik und entsprechend der Wahl des Schülers in Deutsch oder der ersten Fremdsprache geschrieben werden. Die mündliche Prüfung erfolgt in einem Fach nach Wahl des Schülers.

Stehen diese Regelungen jetzt fest?

Das Aussetzen des Sitzenbleibens und die Prüfungsregelungen sind in einer eigenen Verordnung geregelt und in Kraft getreten. Die Maskenpflicht und anderen Einschränkungen werden separat verordnet und sollen ab Dienstag gelten.

Welche Masken sind noch zugelassen?

Es dürfen nur noch OP-Masken oder mindestens FFP2-Masken in geschlossenen Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs und in Geschäften mit Publikumsverkehr getragen werden. Auch darüber hinaus ist jeder angehalten, bei engerem oder längerem Kontakt zu anderen Personen eine medizinische Maske zu tragen.

Soll sich Pflegepersonal öfter testen lassen?

Ja. Ziel der Landesregierung ist es, dass sich das Pflegepersonal täglich testen lässt. Mit der neuen Verordnung könnten drei Tests pro Woche Pflicht werden sollen.

Was ist mit dem Ausschank von Alkohol?

Er ist im öffentlichen Raum untersagt. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist nicht mehr per se untersagt. Hintergrund ist laut Ministerin Werner ein Gerichtsurteil in Bayern. Deshalb sollen jetzt durch die Landeskreise und kreisfreien Städte entsprechende Orte festgelegt werden können.

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