Erfurt. Damit die Thüringer FDP einen Gruppen-Status erhält, muss die Geschäftsordnung des Landtags mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Es gibt jedoch Meinungsverscheidenheiten.

Der Thüringer FDP-Abgeordnete Thomas Kemmerich hat den Anspruch der liberalen Abgeordneten auf einen Gruppenstatus bekräftigt. "Die Zuerkennung des Gruppenstatus ist keine politische Entscheidung", sagte Kemmerich am Donnerstag im Thüringer Landtag. Vielmehr sei sie ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht.

Die FDP hat im Parlament den Status einer Fraktion verloren, nachdem die Abgeordnete Ute Bergner aus der Fraktion ausgetreten ist. Für die Bildung einer Fraktion sind in Thüringen mindestens fünf Abgeordnete nötig. Die verbliebenen vier FDP-Abgeordneten streben nun die Bildung einer Gruppe an.

Meinungsverschiedenheiten und kein Verzicht aufs Präsidentenamt

Dafür muss aber die Geschäftsordnung des Landtags mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Dafür brachten die Fraktionen von Linke, SPD und Grünen einen Vorschlag ein. Die FDP lieferte dazu einen Alternativantrag. Meinungsverschiedenheiten gibt es unter anderem in der Frage, wie viele Aktuelle Stunden die FDP als Gruppe beantragen darf.

Kemmerich betonte, dass die FDP auch keine Abstriche beim Amt des stellvertretenden Landtagspräsidenten machen will. "Mit Blick auf die Vollmitgliedschaft im Ältestenrat, sehen wir keinen Anlass, auf das Amt des Vize-Landtagspräsidenten zu verzichten", sagte er im Landtag. "Es geht hier nicht um Verhandlungen".

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