Erfurt. Geld für Klassenfahrten, Schulbudget oder andere Mittel sollen künftig über Schulkonten verwaltet werden. Das sieht eine geplante Änderung des Schulgesetzes vor.

Geld für Klassenfahrten, das Schulbudget oder bestimmte Mittel aus dem Digitalpakt sollen künftig über Schulkonten verwaltet werden, deren Inhaber der Freistaat Thüringen sein wird. Das sieht eine geplante Änderung des Schulgesetzes vor, auf die sich die Fraktionen von Linke, SPD, Grüne und CDU am Montag im Bildungsausschuss verständigt haben.

Regelung soll Rechtssicherheit schaffen

„Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Eigenverantwortung für die Thüringer Schulen“, erklärte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, am Dienstag. Ausschussvorsitzender Torsten Wolf (Linke) sprach von einer „sehr sinnvollen Regelung“.

Auch jetzt schon unterhalten etliche Thüringer Schulen Girokonten, über die sie Zahlungen für Klassenfahrten abwickeln oder Bücher- und Kopiergeld verwalten. Lange Zeit bestand aber Uneinigkeit darüber, welche Behörde im Freistaat zuständig für die Verwaltung dieser Konten ist. Wolf erklärte, die Schulen selbst haben keine Rechtspersönlichkeit und können die Konten daher nicht selbst führen. In Zukunft soll einheitlich immer der Freistaat Inhaber der Schulkonten sein.

Künftig keine Kleingeldkassen mehr

„Wir sind froh, dass Lehrerinnen und Lehrer künftig nicht mehr mit Kleingeldkassen oder Honiggläsern Bargeld für Kopien, Klassenfahrten und Exkursionen, den Kauf von Schulbüchern oder Lernsoftware sammeln und aufbewahren müssen“, erklärte Tischner.

Das letzte Wort hat aber das Parlament: Die Änderungen im Schulgesetz könnten noch in den April-Plenarsitzungen verabschiedet werden, also in dieser Woche. Wolf rechnete damit, dass sie dann spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres umgesetzt werden.