Erfurt . Wegen der Corona-Pandemie soll in Thüringen ab Mittwoch zwei Wochen lang ein Kontaktverbot gelten.

Damit setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern am Sonntag vereinbarten Bestimmungen um. Alle aktuellen Infos im kostenfreien Corona-Liveblog

Die gesamte Verordnung lesen Sie hier im Wortlaut

Eine entsprechende Grundverordnung passierte das Regierungskabinett am Dienstag in Erfurt. Sie soll am Mittwoch in Kraft treten und soll bis zum 8. April gelten. In dieser Zeit darf man sich im öffentlichen Raum nur noch alleine, zu zweit oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten.

Weiterhin möglich sind der

  • Weg zur Arbeit,
  • zur Notbetreuung der Kinder,
  • Einkäufe,
  • Arztbesuche,
  • die Teilnahme wichtigen Terminen und Prüfungen,
  • Hilfe für andere sowie individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.

In der Grundverordnung wird klargestellt, dass mehrere Grundrechte eingeschränkt werden - etwa die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Während die bisherigen Erlasse von den Kommunen erst noch umgesetzt werden mussten, ist die Grundverordnung direkt nach ihrem Inkrafttreten landesweit gültig. Auch die Regeln des Erlasses vom 19. März - zum Beispiel die Schließungen von Restaurants, Bekleidungsgeschäften und Friseuren - sollen in eine landesweit gültige Verordnung gegossen werden.

Ramelow betonte, dass die Menschen weiterhin die Möglichkeit haben sollen, in ihre Gärten zu gehen. „Wir wollen, dass die Menschen raus gehen, dass sie Licht, Luft und die Natur genießen“, sagte Ramelow. Auch in Kleingartenanlagen könnten sich die Thüringer weiter aufhalten, weil der Abstand zwischen den Gärten ausreichend sei.

Die gesamte Verordnung lesen Sie im Wortlaut hier

Interaktive Karte: So verbreitet sich das Coronavirus in Deutschland

Corona-Krise: Taubert sieht massive Belastung des Thüringer Haushalts

20 Corona-Fälle im Ilm-Kreis – Bürger umgehen Quarantäne über Waldwege