Erfurt. Rot-Rot-Grün will Kostensteigerungen mit einer Dynamisierungsklausel rechtlich absichern.

Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen wollen die Kosten für Sozialarbeit in Schulen, Familienzentren und Jugendclubs finanziell absichern. Dafür haben sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Für Jugendförderung, Schulsozialarbeit, den Landesjugendförderplan und das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ sind insgesamt rund 63 Millionen Euro veranschlagt.

„Die Förderungen der sozialen Infrastruktur müssen auf Dauer ausgerichtet sein, um bestmögliche Wirkung zu entfalten und den beteiligten Akteuren und Akteurinnen Planungssicherheit zu geben“, sagt der SPD-Sozialpolitiker Denny Möller dieser Zeitung. Der Sozialdemokrat spricht sich auch für eine Dynamisierungsklausel aus, um Tarifsteigerungen und Teuerungsraten aufzufangen.

Auch die Linke-Jugendpolitikerin Kati Engel plädiert für eine Dynamisierung. Damit könnten die Träger bereits lange vor dem Beschluss der nächsten Landeshaushalte davon ausgehen, dass etwa Tarifsteigerungen finanziell berücksichtigt werden, sagt sie.

„Wir haben bislang durchaus gute Erfahrungen mit der Dynamisierung gemacht, so zum Beispiel bei den freien Schulen“, betont die Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich.

Mit der Aufnahme dieser Dynamisierungsklausel würde der Landesgesetzgeber deutlich machen, dass Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Schulsozialarbeit und Arbeit mit Familien eine systemische Infrastruktur darstellen, die nicht jährlich im Zuge von Haushaltsverhandlungen hinsichtlich der damit verbundenen Kostenentwicklungen zur Diskussion stehen, so der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses, Peter Weise. Auch Gemeinde- und Städtebund sowie Landkreistag sprechen sich für eine Dynamisierung aus.

Der Rechnungshof indes hält es für bedenklich, in Gesetzen freiwillige Leistungen betragsmäßig festzuschreiben. Eine solche Mittelbindung enge den finanzpolitischen Handlungs- beziehungsweise Entscheidungsspielraum des Parlaments ein, so Präsidentin Kirsten Butzke in einer Stellungnahme.

Da Rot-Rot-Grün keine eigene Mehrheit im Landtag hat, ist das Bündnis auf Stimmen der politischen Konkurrenz angewiesen. Auf die CDU als größte Oppositionskraft kann es dabei nicht zählen. Dass hier die richtigen Schwerpunkte gesetzt würden, da habe sie mit Blick auf den Familienbegriff, den das Gesetz verwende, ihre Zweifel, sagt die Unionsabgeordnete Beate Meißner dieser Zeitung. „Denn darin wird Familie so weit definiert, dass auch eine Fußballmannschaft gemeint sein könnte. Schon allein deshalb ist das, was Rot-Rot-Grün vorlegt, kein guter Gesetzentwurf.“