Erfurt. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion sollen die Regeln für die Notbetreuung von Kindergartenkindern strenger gefasst werden. Gewisse Elterngruppen müssten besonders berücksichtigt werden.

Die Regeln für die Corona-Notbetreuung von Kindergartenkindern müssen aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion strenger gefasst werden. Spätestens ab der zweiten Januarwoche seien klar definierte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erforderlich, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Diana Lehmann am Samstag einer Mitteilung zufolge. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Dabei geht es aus ihrer Sicht um Festlegungen, welche Berufe von Eltern systemrelevant – also besonders wichtig für das Funktionieren des Alltags – sind. Zudem müssten Alleinerziehende besonders berücksichtigt werden.

Derzeit müssen Eltern für die Notbetreuung in den Einrichtungen nachweisen, keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder zu finden. Teilweise nutzen sie ihren Weihnachtsurlaub zur Kinderbetreuung oder organisieren dafür ihre Arbeitsschichten um, sofern dies möglich ist.

Lehmann fordert Eltern die Kita-Beiträge zu erlassen

Das Kriterium der Systemrelevanz hatte es bereits im Frühjahr bei den ersten wochenlangen Kindergartenschließungen in der Pandemie gegeben. So eingestufte Eltern, die etwa im Gesundheitswesen tätig sind, konnten damals ihre Kinder trotzdem betreuen lassen.

Die SPD-Politikerin forderte zudem, Eltern ab dem 4. Januar 2021 wieder wie im Frühjahr während der Schließung von Kindergärten die Beiträge zu erlassen und den Kommunen die dadurch ausfallenden Einnahmen zu erstatten. Die aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen einschließlich der Schließung von Kindergärten und Schulen sind zunächst auf den 10. Januar 2021 befristet.