Erfurt. Hat ein AfD-Landtagsabgeordneter mit der Stasi zusammengearbeitet? Thüringens Landesbeauftragter hält eine Art Gutachten zu dem Fall für wenig aussagekräftig.

In der Debatte um mögliche Stasi-Kontakte des Thüringer AfD-Abgeordneten Dieter Laudenbach hat der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi, vor voreiligen Schlüssen gewarnt. Der Fall zeige, dass es ein neues Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten auf eine mögliche Stasi-Tätigkeit brauche, sagte Wurschi der Deutschen Presse-Agentur. Nur so sei es möglich, auch die Graubereiche auszuleuchten, „die es beim Zusammenwirken zwischen Menschen und der Stasi oft gab“. Wurschi betonte, dass es dabei oft „unterschiedliche Wahrnehmungen und Perspektiven“ gab.

Stasi-Akten zufolge war Laudenbach Ende der 1980er-Jahre als Spitzel für die Stasi registriert worden, wie verschiedene Medien berichteten. Auf dem Deckblatt der entsprechenden Akte, das der MDR im Internet veröffentlichte, heißt es, Laudenbach sei am 17. Dezember 1986 als Quelle geworben worden. Allerdings ist bislang keine Verpflichtungserklärung Laudenbachs als Inoffizieller Mitarbeiter gefunden worden.

Der AfD-Abgeordnete selbst bestreitet, jemals wissentlich mit der Stasi zusammengearbeitet zu haben; seine Fraktion stellte sich hinter ihn. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Torben Braga, sagte nach dem Auffinden der Akten: „Wie mir Dieter Laudenbach persönlich versicherte, widersetzte er sich trotz seiner herausgehobenen Position im Interhotel Gera Ende der 1980er-Jahre dem Druck, der SED beizutreten und arbeitete nie wissentlich für die DDR-Staatssicherheit.“

Wurschi nannte das Gutachten „die Meinungsäußerung einer Privatperson“

Der ehemalige Thüringer Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Jürgen Haschke, kam vor einigen Tagen in einer von ihm sogenannten „Begutachtung“ von Unterlagen zu dem Schluss, dass Laudenbach kein Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi war. Wurschi nannte dies „die Meinungsäußerung einer Privatperson“. Dabei sei versucht worden, mit dem Verweis auf das ehemalige Amt von Haschke die Seriosität seiner Aussage zu erhöhen. Er selbst erlaube sich in dieser Sache derzeit kein abschließendes Urteil, da er die Akten zu dem Fall nicht gesehen habe, sagte Wurschi.

Der Thüringer Landtag berät derzeit über zwei Gesetzesentwürfe, die die weitere Überprüfung der Thüringer Landtagsabgeordneten auf eine frühere Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit regeln sollen. Einer stammt von Rot-Rot-Grün, einer von der CDU. Das Gesetz, auf dessen Rechtsgrundlage diese Überprüfungen bisher stattfanden, ist ausgelaufen.