Erfurt/Köln. Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat einen seit längerer Zeit schwelenden Rechtsstreit verloren.

Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat einen seit längerer Zeit schwelenden Rechtsstreit mit der SPD-Fraktion vor dem Oberlandesgericht Köln verloren. Grund für die juristische Auseinandersetzung war die Erwähnung einer Landtagsanfrage der AfD, in der sie Angaben zur Zahl der in Thüringen lebenden Homo-, Bi- und Transsexuellen verlangte, in einer SPD-Mitteilung. Anders als die Vorinstanz lehnte das Oberlandesgericht Köln nach Angaben von Montag den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die SPD-Fraktion ab.

Die Äußerung der SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx, die von einer AfD-Forderung nach Zählung der Homo-, Bi- und Transsexuellen gesprochen hatte, sei 2018 in der Debatte um eine mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefallen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Hinweis auf die AfD-Anfrage, in der keine Zählung, sondern nur eine Zahlenangabe gefordert worden sei, müsste von der AfD-Fraktion bei Gesamtabwägung des Streitfalls hingenommen werden, entschieden die Richter.

Sie begründeten das damit, dass es in der SPD-Mitteilung nicht dezidiert um die AfD-Anfrage zur Zahl der Homo-, Bi- und Transsexuellen, sondern um „die Auseinandersetzung mit den tagesaktuellen Prüfvorgängen in den Verfassungsschutzbehörden“ gegangen sei. Der Hinweis auf die AfD-Anfrage habe als ein Argument gedient, warum die SPD-Fraktion das Agieren der AfD-Fraktion für auffällig hielt.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Hey, begrüßte die Entscheidung. „Das ist ein wichtiger Erfolg gegen den Versuch der AfD, sich stets als armes, unschuldiges Opfer zu inszenieren, während sie ständig andere diffamiert.“

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