Erfurt. Während viele Ältere noch auf ihre Berechtigungsscheine für FFP2-Masken warten, haben Krankenkassen offenbar massenhaft Gutscheine an falsche Empfänger verschickt – auch in Thüringen.

Von morgen an gilt auch in Thüringen eine verschärfte Maskenpflicht. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen müssen dann medizinische oder sogenannte FFP2-Masken mit hoher Filterfunktion getragen werden.

Bei Preisen von drei bis sechs Euro pro Maske warten viele Berechtigte auf die Gutscheine, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versprochen hat. Demnach sollten die Voucher an Menschen ab 60 und solche mit entsprechenden Vorerkrankungen, beispielsweise Asthma, verschickt werden. Insgesamt sollen 34,1 Millionen Menschen in den Genuss kommen.

Ansturm auf Krankenkassen-Telefone wegen FFP2-Masken

FFP2-Gutschein ohne Anrecht erhalten?

Ein Kollege staunt deshalb, als er in der Post einen Brief seiner Krankenkasse mit zwei Gutscheinen findet. Die Scheine berechtigen zur Abholung von je sechs FFP2-Masken in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar sowie in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April 2021. Zuzahlung pro Paket mit sechs Masken: Jeweils zwei Euro. Aber: Der Kollege ist unter 50 und gehört auch nicht zur Risikogruppe mit entsprechenden Vorerkrankungen.

Wie kann das passieren, wo viele tatsächlich Berechtigte noch auf ihre Briefe warten? Allein die AOK kann in Thüringen und Sachsen 1,3 Millionen Briefe an Versicherte verschicken, hat aber bislang aus der Bundesdruckerei nur Berechtigungsscheine für 500.000 Menschen bekommen.

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Der Irrläufer an unseren Kollegen ist kein Einzelfall, wie eine Recherche in den sozialen Netzwerken zeigt: Zahlreiche junge, gesunde Menschen zeigen beim Kurznachrichtendienst Twitter Fotos von Berechtigungsscheinen, die ihnen eigentlich nicht zustehen. Einige sagen, sie werden die Apotheke bitten, die Masken an Bedürftige zu spenden. Kurios: Auch Kleinkinder wurden offenbar angeschrieben, die mit den FFP2-Masken allein aufgrund der Größe nichts anfangen können.

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Namensverwechslungen oder falsche Geburtsdaten?

Über die Gründe für die Irrläufer gibt es viele Spekulationen. Sind die Krankenkassen über identische Namen verschiedener Personen gestolpert? Wurden eventuell nur die letzten beiden Ziffern des Geburtsjahres ausgewertet, so dass junge Menschen teilweise um 100 Jahre älter geschätzt wurden? Oder haben Krankenkassen einfach aufgrund des Vornamens Rückschlüsse auf das Alter gezogen - ein gewagter Weg in Zeiten lauter kleiner Friedrichs und Pauls.

Eine andere Kollegin berichtet von einer mutmaßlichen Verwechslung: Eine männliche Person aus ihrem Bekanntenkreis erhielt ebenfalls den Gutscheinbrief. Allerdings ist der junge Mann gerade drei Jahre alt. Grund könnte hier der Zweitname sein, den der Kleine von seinem Opa geerbt hat.

Mehrere Krankenkassen haben sich inzwischen zu Wort gemeldet. Tenor: Man halte sich bei der Verteilung der Gutscheine an die Vorgaben der Bundesregierung. Zudem würden Vorerkrankungen und eingereichte Atteste und Rechnungen auch aus den vergangenen Jahren ausgewertet. Es könne aber vereinzelt auch zu Fehlern gekommen sein. Ein kleiner Trost für Menschen über 60, die auf die Masken angewiesen sind.

Diese Personen haben Anspruch auf FFP2-Masken:

  • chronische Herzinsuffizienz
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Krebserkrankung oder laufende Chemo- oder Radiotherapie
  • Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

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