Gößnitz. Nachgehakt: Landratsamt genehmigt ihn aus versicherungstechnischen Gründen nicht – erstmals seit 25 Jahren

Die Schuleinführungsfeier an der Grundschule Gößnitz gibt es in diesem Jahr nur in abgespeckter Form. Der Umzug der Abc-Schützen durch die ganze Stadt – gemeinsam mit Lehrern, Erziehern, Eltern und der Spielleute-Union „Frisch voran“ an der Spitze – ist abgesagt. Das Landratsamt Altenburger Land hat ihn nicht genehmigt, der Versicherung wegen. Schulleiterin Angelika Vincenz versteht die Welt nicht mehr. Denn in den vergangenen 25 Jahren, seitdem der Umzug für die Schulanfänger stattfindet, war dies nie ein Thema. Und passiert ist auch nie etwas. Dafür lockte der Marsch der Abc-Schützen durch die Stadt viele Einwohner an die Straßen. Die Feuerwehr im Ort sicherte stets das gesamte Geschehen ab. „Alle hatten so viel Spaß und die Kleinen sind immer so stolz gewesen“, erinnert sie sich.

Das Landratsamt Altenburger Land antwortet indes ganz nüchtern: Kommunale Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund, die die Gemeinde durchführt, sind durch den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert. Hierzu zählen aber keine schulischen Veranstaltungen, heißt es in der schriftlichen Mitteilung der Behörde auf Nachhaken von OTZ- Schmöllner Nachrichten. „Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind Schulfeste, Abiturfeiern, Schulumzüge und Ähnliches keine kommunalen Veranstaltungen, so dass wir hinsichtlich der Organisation und Durchführung keinen Deckungsschutz gewähren können“, ließ der KSA mitteilen. Warum das in den zurückliegenden Jahrzehnten nie ein Problem war? „Wir haben es immer falsch gemacht“, hieß es auf Nachfrage im Landratsamt.

Grundschule fand keine Alternative

Ohne bestehenden Versicherungsschutz könne das Landratsamt die schulische Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht genehmigen. Die Grundschule Gößnitz, so heißt es weiter, würde für den geplanten Umzug eine Veranstalterhaftpflichtversicherung benötigen. Der Landkreis als Schulträger übernimmt die Kosten dafür nicht, die Schule solle sich anderweitig um eine solche Versicherung kümmern.

Und das gelang nicht: „Wir haben versucht, noch irgend­eine Lösung zu finden. Aber ­vergeblich. Wir mussten den Umzug absagen“, so Angelika Vincenz dazu.

Sie sieht auch Konsequenzen für andere Unternehmungen der Grundschüler. Ob die Faschingsumzüge zur Arbeiterwohlfahrt ins Stadtzentrum oder zu den Bewohnern des Wohnparkes „Altes Stadtcafé“ in Gößnitz noch stattfinden können, sei nun ungewiss.

Meine Meinung:

Auch interessant