Altenburg. In diesem Jahr müssen alle Bürger. die zwischen 1965 und 1970 geboren worden sind, ihre Papier-Führerscheine gegen fälschungssichere Exemplare eintauschen. Auf Termine beim Landratsamt Altenburger Land wartet man aktuell zwei Wochen.

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen laut einer EU-Richtlinie in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Erneuert werden all jene Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Im Landkreis Altenburger Land sind rund 45 000 Bürgerinnen und Bürger von der Umtauschaktion betroffen. Dieses Jahr sind alle Bürger, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, bis zum 19. Januar 2024 aufgerufen, ihren Papier-Führerschein umzutauschen. Termine hierfür können ab sofort im Landratsamt vereinbart werden.

Der Umtausch der alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine laufe im Landkreis gut und ohne Probleme. Der Umtausch begann im Sommer 2021 und erfolgt nun bis zum Jahr 2033 in mehreren Stufen. Jährlich erfolgt der Umtausch von zirka 4500 Führerscheinen. Um seinen Führerschein umtauschen zu können, ist eine vorherige Terminabsprache beim Landratsamt erforderlich. Diese ist möglich unter Angabe einer Telefonnummer per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de oder telefonisch unter Telefon 0 3447/586-619, -622, -618 und -621. Derzeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin etwa zwei Wochen. Zum Termin mitzubringen sind der aktuelle alte Papier-Führerschein, der Personalausweis und ein biometrisches Passbild, das nicht älter als ein Jahr ist. Ist der alte Papier-Führerschein nicht im Altenburger Land ausgestellt, sollte man im Voraus eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde des alten Führerscheins anfordern. Das verkürzt die Bearbeitungsdauer.

Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, sind noch nicht in der Umtauschpflicht. Hier erfolgen die ersten Umtausche 2025 mit der Frist bis 19. Januar 2026.