Bad Lobenstein. Der geständige Angeklagte kommt am Amtsgericht Bad Lobenstein mit einer Geldstrafe von 2000 Euro davon.
Das Hausverbot in Schleiz nicht so richtig ernst genommen
Von Peter Hagen
Bad Lobenstein. Der geständige Angeklagte kommt am Amtsgericht Bad Lobenstein mit einer Geldstrafe von 2000 Euro davon.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt OTZ testen