Fahrverbot nach betrunkener Rollerfahrt in Bad Lobenstein
Fahrverbot nach betrunkener Rollerfahrt in Bad Lobenstein
Peter Hagen
| Lesedauer: 2 Minuten
Bad LobensteinDas Auto war extra stehengelassen worden – doch die Alternative mit dem E-Scooter nicht die bessere Idee.
Elektroroller gelten als Kraftfahrzeuge. (Symbolbild)
Foto: Marco Schmidt
0
0
Die Fahrt mit einem elektrisch betriebenen Roller ist einem 32-jährigen Bad Lobensteiner zum Verhängnis geworden. Denn er wurde von der Polizei kontrolliert, die dem Verdacht einer alkoholischen Beeinträchtigung nachging. Am Ende standen über 1,2 Promille zu Buche.