Bad Lobenstein. Eine Notwehrhandlung des Angeklagten ist laut der Urteilsbegründung am Amtsgericht Bad Lobenstein nicht auszuschließen.
Freispruch nach blutiger Schlägerei in Schleiz
Von Peter Hagen
Bad Lobenstein. Eine Notwehrhandlung des Angeklagten ist laut der Urteilsbegründung am Amtsgericht Bad Lobenstein nicht auszuschließen.
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