Bad Lobenstein. Am Ende soll die Brille schuld gewesen sein... Eine 62-jährige Frau aus Gefell hatte im Oktober vergangenen Jahres den rechten Weg verpasst und landete mit ihrem VW Polo abseits der Straße. Als die Polizei hinzukam, war eine Blutalkoholkontrolle veranlasst worden. Deren Ergebnis: 1,75 Promille!
Einen Piccolo getrunken
Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr war ein Strafbefehl ergangen, gegen den die Frau Einspruch eingelegt hatte. So kam es jetzt zum Prozess am Bad Lobensteiner Amtsgericht. "Ich hatte am Nachmittag einen Piccolo getrunken", erzählte die Angeklagte dem Richter. Ihr Mann sei bei Kumpels gewesen und habe sie am Abend angerufen, um abgeholt zu werden. Doch dann hatte sie eine Feld-Zufahrt für den Abzweig nach Göttengrün gehalten und schon war es passiert. "Die Trunkenheitsfahrt kann nicht bestritten werden", führte ihr Verteidiger Rechtsanwalt Ronny Funke aus. Doch die Umstände, die zum Unfall führten, seien auf eine neue Brille zurückzuführen, mit der seine Mandantin zu jener Zeit Probleme gehabt hätte.
Strafmaß leicht gesenkt
Was denn der Sinn des Einspruchs sei, wollte Richter Jürgen Leitloff wissen. Dieser beziehe sich auf den Rechtsfolgenausspruch, legte Funke dar, dass ein milderes Strafmaß die Hoffnung wäre. Aufgrund der Einkommenssituation der Angeklagten ging hier die Staatsanwaltschaft mit. Statt der ursprünglichen Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro beantragte Amtsanwalt Ralf Kalski eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 27 Euro. Statt des ursprünglichen Fahrerlaubnisentzugs von zehn Monaten forderte er nunmehr acht Monate. "Aufgrund des hohen Promillewertes wird es ohnehin weitaus länger dauern, bis die Führerscheinbehörde wieder den Führerschein aushändigt", machte Kalski deutlich.
Urteil ist rechtskräftig
In ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung bedauerte die Angeklagte das Geschehnis und versicherte, dass es sich um einen Ausnahmefall gehandelt habe. Das Gericht folgte vollumfänglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Da sich alle Seiten sofort mit dem Urteil einverstanden erklärten, ist es rechtskräftig.