Remptendorf. Gemeinderat Remptendorf beschließt die Vergabe der Haushaltsmittel in den Ortsteilen

Auf die Frage, wie das kulturelle und soziale Leben in den Ortsteilen ohne eigene Verfassung gefördert werden soll, hat die Gemeinde Remptendorf noch keine endgültige Antwort gefunden. Eine vorläufige Lösung wurde nun gefunden.

Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat Remptendorf nun für eine der möglichen Varianten für die Verwendung von Haushaltsmitteln in den Ortschaften ohne Ortsteilverfassung. Die Mitglieder des Gemeinderates entschieden sich dabei für eine künftige Staffelung der Ausschüttung. Ab 100 Einwohnern in der Ortschaft stünden dann 1000 Euro zur Verfügung, ab 200 Einwohnern 1250 Euro und so weiter.

Keine Frist für Antragssteller

Eine Frist, wann die Vereine oder andere ehrenamtliche Organisationen diese Mittel der Gemeinde beantragen können, wurde nicht gesetzt. Im vergangenen Gemeinderat war noch von einer Frist die Rede, bis wann die Anträge für die Haushaltsmittel gestellt werden müssten. „Aber wir brauchen eine Routine in dieser Sache“, betonte Remptendorfs Bürgermeister Thomas Franke (CDU).

Vereine, Ortssprecher und Organisationen sollen sich also zunächst an das System gewöhnen. „Die Vorgaben sind auch nicht in Stein gemeißelt“, erklärte Thomas Franke in der Gemeinderatssitzung. Daher würden die neuen Vorgaben auch besonders auf Vertrauen bauen. Gerade deswegen werde auch noch keine Frist für die Beantragung der Mittel festgelegt.

Zweigeteilte Gemeinde

Seit dem vergangenen Jahr ist die Gemeinde Remptendorf zweigeteilt – einige Ortsteile haben noch eine eigene Verfassung, andere seit dem vergangenen Jahr nicht. Auf Versammlungen in den verschiedenen Ortsteilen stimmten die Anwohner im Vorfeld entweder für oder gegen die Abschaffung der Ortsteilverfassungen. Burglemnitz, Liebengrün, Remptendorf und Weisbach behielten ihre Ortsteilräte und -bürgermeister.

In Altengesees, Eliasbrunn, ­Gahma, Gleima, Liebschütz, Lückenmühle, Rauschengesees, Ruppersdorf, Thimmendorf und Thierbach wurden Ortssprecher bestimmt.