Berg. Einfuhrabgabe von 15.000 Euro sowie Verfahren wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung sind die Folgen

Weil ein 38-jähriger Deutscher vier Eismaschinen ohne die erforderlichen Zollpapiere aus der Schweiz nach Deutschland einführte, muss er nun Einfuhrabgaben in Höhe von 15.000 Euro zahlen und sich wegen Steuerhinterziehung verantworten.

Bereits am Dienstag kontrollierten Beamte des Hauptzollamtes Erfurt bei Berg/Bad Steben den Lkw mit Schweizer Zulassung, der auf der Autobahn 9 in Richtung München unterwegs war. „Auf der Ladefläche des Fahrzeugs konnten die Beamten vier Eismaschinen feststellen“, teilte das Hauptzollamt am Freitag mit. Der Fahrer des Lkw habe angegeben, dass er die Eismaschinen zuvor in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt hatte, um auf einer Messe in Leipzig Speiseeis zu verkaufen. Eine Zollanmeldung habe er bei Einreise in die Europäische Union nicht abgegeben.

„Da es sich bei den Eismaschinen um Schweizer Ware und damit um Nicht-Unionsware handelt, hätte er die Maschinen bereits bei der Einreise zu einem Zollverfahren anmelden müssen“, heißt es in der Mitteilung. Auf Grund dieser Pflichtverletzung entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von 15.000 Euro. Weil der Mann die Einfuhrabgaben vor Ort nicht entrichten konnte, stellten die Zöllner eine der Eismaschinen zur Sicherung der Einfuhrabgaben sicher. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung weiter ermittelt.