Eisenberg. Grundschulen im Saale-Holzland-Kreis schreiben Eltern bis 10. Dezember an.

Die Anmeldungen der Schulanfänger im Schuljahr 201/22 sind wegen der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie in diesem Jahr nur per Post möglich. Das hat das Schulverwaltungsamt im Saale-Holzland-Kreis mitgeteilt.

Das gewohnten Anmeldeverfahren für die Schulanfänger muss diesmal abweichen, um die Gesundheit von Personal, Sorgeberechtigten und künftigen Schülern zu schützen, heißt es zur Erläuterung. In diesem Jahr sollen deshalb die Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder nicht – wie sonst üblich – in die Schulen kommen, sondern die Anmeldungen kontaktlos in der für ihr Kind zuständigen Grundschule abhängig vom jeweiligen Wohnort vornehmen.

Kontaktlos bedeutet, dass die Schulen den Sorgeberechtigten den Schulanmeldebogen bis spätestens 10. Dezember in geeigneter Weise zukommen lassen, sodass dieser bis spätestens 18. Dezember ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen in den Schulbriefkasten gesteckt oder auf dem Postweg an die jeweilige Schule gesandt werden kann. Der Anmeldung ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizulegen. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das anzumeldende Kind hat, ist dies durch Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung, erhältlich beim Jugendamt, nachzuweisen.

Alle Kinder, die am 1. August 2021 sechs Jahre alt sein werden, werden mit Beginn des Schuljahres 2021/22 schulpflichtig. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2021 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. In diesen Fällen, aber auch bei jeglichen Rückfragen zum Anmeldeverfahren, sollte die für das Kind zuständige Grundschule oder – insbesondere bei Fragen zum Einzugsbereich einer Grundschule – das Schulverwaltungsamt des Saale-Holzland-Kreises kontaktiert werden unter Telefon (036691) 70226 oder Mail an sv@lrashk.thueringen.de